09.09.2025 12:34
Ich habe die Laufzeit der Petition verlängert auf den 31.12-205. Das Thema der Petition ist in den Medien präsenter. Die Einführung einer Wehrpflicht für Frauen und Männer soll offenbar durchgesetzt werden.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 559 (525 in Deutschland)
02.09.2025 11:20
Der Inhalt der Petition wurde mit einem Hinweis auf einen aktuellen Beitrag ergänzt. Eine inhaltliche Veränderung erfolgte dadurch nicht.
Neuer Petitionstext:
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: August 2025) zeigen, dass lediglich rund 16 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. (z. B.: dasweltbild.de/deutschland/nur-16-prozent-wuerden-deutschland-aktiv-verteidigen/ ).
Allerdings stellt der seit 1949 unveränderte Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes die Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt und Vorbehalt einer Regelung durch Bundesgesetz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Zur Herstellung der Kriegstüchtigkeit strebt die Bundesregierung daher durch einfaches Bundesgesetz eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht für Frauen und Männer an. Dieses Vorhaben muss jetzt gestoppt werden. Es geht um die Wut einer Generation, die nicht verfeuert werden will. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist vorbehaltlos zu gewährleisten und durch eine Änderung des Grundgesetzes vor einer Übergriffigkeit des Staates zu schützen.
Wir richten diese Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes verpflichtet sind. Wir fordern Sie auf, folgende Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 545 (512 in Deutschland)
08.08.2025 05:59
Zur Bereitschaft im Kriegsfall zu den Waffen zu greifen, liegt eine neue Forsa - Umfrage (August 2024) vor diese habe ich in den Text eingefügt.
Neuer Petitionstext:
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: MärzAugust 2025) zeigen, dass wenigerlediglich alsrund 2016 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. (z. B.: www.n-tv.de/ticker/Nur-17-Prozent-waeren-im-Ernstfall-bereit-Deutschland-zu-verteidigen-article25610329.htmldasweltbild.de/deutschland/nur-16-prozent-wuerden-deutschland-aktiv-verteidigen/ ).
Allerdings stellt der seit 1949 unveränderte Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes die Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt und Vorbehalt einer Regelung durch Bundesgesetz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
DaherZur Herstellung der Kriegstüchtigkeit strebt die Bundesregierung daher durch einfaches Bundesgesetz eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht für Frauen und Männer an. Dieses Vorhaben muss jetzt gestoppt werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist vorbehaltlos zu gewährleisten und durch eine Änderung des Grundgesetzes vor einer Übergriffigkeit des Staates zu schützen.
Wir richten diese Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes verpflichtet sind. Wir fordern Sie auf, folgende Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 492 (469 in Deutschland)
03.08.2025 11:13
Der Umfang des Textes der Petition wurde gekürzt. Der Inhalt des Anliegens wurde jedoch nicht geändert.
Neuer Petitionstext: Im März 2025 beschloss der 19. Bundestag mit breiter Mehrheit aus Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die Schuldenbremse für Rüstungsausgaben unbegrenzt auszusetzen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. (z. B.: www.n-tv.de/ticker/Nur-17-Prozent-waeren-im-Ernstfall-bereit-Deutschland-zu-verteidigen-article25610329.html ).
DieseAllerdings Stimmungstellt der spiegeltseit die1949 Debattenunveränderte Artikel 4, Absatz 3 des ParlamentarischenGrundgesetzes Rates 1948/49 wider, als das Grundgesetz entstand. Damals wurde der Vorschlag „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden" intensiv diskutiert. Schließlich einigte man sich und stellte das Grundrecht aufdie Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt sowieund unterVorbehalt einer näheren AusgestaltungRegelung durch Bundesgesetz. Daher lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Bundesgesetz: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
EsDaher darfstrebt keinedie Bundesregierung durch einfaches Bundesgesetz eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben.für EineFrauen Wiedereinführungund derMänner allgemeinenan. WehrpflichtDieses ist unvereinbar mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes. Die mit enormer Verschuldung finanzierte „Kriegstüchtigkeit"Vorhaben muss jetzt gestoppt werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung mussist vorbehaltlos gewährleistetzu gewährleisten und durch eine GrundgesetzänderungÄnderung des Grundgesetzes vor einer Übergriffigkeit des Staates geschütztzu werden.schützen.
Wir richten diese Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet sind. Wir fordern Sie auf, folgende Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 487 (464 in Deutschland)
29.04.2025 12:55
Ein Mitunterzeichner hat Hinweise für die bessere Zugänglichkeit des Textes der Petition und der Begründung gegeben. Diese wurde berücksichtigt. Der Quellennachweis wurde aktualisiert.
Neuer Petitionstext:
DerIm März 2025 beschloss der 19. Bundestag hat im März 2025 mit einer klarenbreiter Mehrheit seiner Mitglieder aus Unions-,Union, SPD-,SPD, FDP-FraktionFDP und B90/DieBündnis Grünen90/Die Grünen, die Aussetzung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben inunbegrenzt nicht begrenzter Höhe beschlossen.auszusetzen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. https://www.stern.de/politik/deutschland/umfrage--nur-17-prozent-der-deutschen-bereit-zur-landesverteidigung-mit-der-waffe-34301080.htmlwollen. (z. B.: www.n-tv.de/ticker/Nur-17-Prozent-waeren-im-Ernstfall-bereit-Deutschland-zu-verteidigen-article25610329.html ).
Das dürfte derDiese Stimmung währendspiegelt derdie 1948/49er-BeratungenDebatten des Parlamentarischen Rates zum1948/49 wider, als das Grundgesetz entsprechen.entstand. DerDamals erstewurde der Vorschlag für das angestrebtes Grundrecht, „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“,werden" wurde im Parlamentarischen Rat kontroversintensiv diskutiert. MitSchließlich Mehrheitsbeschlusseinigte hatman ersich schließlichund denstellte Vorschlag für eindas Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt gestellt.sowie Sounter einer näheren Ausgestaltung durch Bundesgesetz. Daher lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Niemand„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Es darf keine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben. DieEine „Kriegsertüchtigung“,Wiedereinführung dieder allgemeinen Wehrpflicht ist unvereinbar mit unvorstellbarer Verschuldung finanziert wird, muss beendet werden. Das dem Friedensgebot des GrundgesetzesGrundgesetzes. folgendeDie mit enormer Verschuldung finanzierte „Kriegstüchtigkeit" muss gestoppt werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss geschütztvorbehaltlos gewährleistet und durch eine ÄnderungGrundgesetzänderung vor einer Übergriffigkeit des GrundgesetzesStaates durchgesetztgeschützt werden.
Mit dieser PetitionWir richten wirdiese unsPetition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem WesensgehaltKern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet fühlen.sind. BitteWir setzenfordern Sie sichauf, für die nachfolgend vorgeschlagenefolgende Änderung des Grundgesetzes ein.zu unterstützen:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Neue Begründung: Die von den Regierungsparteien geforderte Kriegsertüchtigung„Kriegstüchtigkeit" führt zu einer schuldenfinanzierten Aufrüstung in schwindelerregenderbeispiellosem Größenordnung.Ausmaß. Diese kannkönnte durch eine neue und allgemeine KriegsdienstpflichtWehrpflicht für Frauen und Männer zusätzlichergänzt angestrebtwerden, werden. Das istdie mit einfachemeinem einfachen Bundesgesetz und der aktuellen Fassung des GGGrundgesetzes möglich.umsetzbar Diewäre. DurchsetzungEine einer neuen allgemeinensolche Kriegsdienstpflicht muss verhindert werden. Daher ist einEin vorbehaltloses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist daher durch eine Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen.zwingend erforderlich.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 305 (291 in Deutschland)
27.04.2025 15:02
Die Ursächlichkeit der Mehrheit im Parlamentarischen Rat für die Durchsetzung des Gewissensvorbehalts in der Schlussfassung des Grundrechts ist aus allgemein zugänglichen Quelen nicht widerspruchsfrei zu klären.
Neuer Petitionstext:
Der 19. Bundestag hat im März 2025 mit einer klaren Mehrheit seiner Mitglieder aus Unions-, SPD-, FDP-Fraktion und B90/Die Grünen die Aussetzung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben in nicht begrenzter Höhe beschlossen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. https://www.stern.de/politik/deutschland/umfrage--nur-17-prozent-der-deutschen-bereit-zur-landesverteidigung-mit-der-waffe-34301080.html
Das dürfte der Stimmung während der 1948/49er-Beratungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz entsprechen. DasDer erste Vorschlag für das angestrebtes Grundrecht, „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“, wurde mitim entscheidendemParlamentarischen EinflussRat seinerkontrovers Mitgliederdiskutiert. christlicherMit KonfessionenMehrheitsbeschluss hat er schließlich den Vorschlag für ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung unter Gewissensvorbehalt gestellt. So lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden.
Es darf keine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben. Die „Kriegsertüchtigung“, die mit unvorstellbarer Verschuldung finanziert wird, muss beendet werden. Das dem Friedensgebot des Grundgesetzes folgende Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss geschützt und durch eine Änderung des Grundgesetzes durchgesetzt werden, um eine Übergriffigkeit des Staates und eine allgemeine Kriegsdienstpflicht zu verhindern.werden.
Mit dieser Petition richten wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Wesensgehalt des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet fühlen. Bitte setzen Sie sich für die nachfolgend vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes ein.
Und das ist unser Vorschlag für die Änderung des Grundgesetzes: Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 114 (108 in Deutschland)
16.04.2025 13:13
Ich habe drei Schreibfehler entdeckt. Diese habe ich behoben. Eine inhaltliche Änderung des Textes erfolgte dadurch nicht.
Neuer Petitionstext:
Der 19. Bundestag hat im März 2025 mit einer klaren Mehrheit seiner Mitglieder aus Unions-, SPD-, FDP-Fraktion und B90/Die Grünen die Aussetzung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben in nicht begrenzter Höhe beschlossen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. https://www.stern.de/politik/deutschland/umfrage--nur-17-prozent-der-deutschen-bereit-zur-landesverteidigung-mit-der-waffe-34301080.html
Das dürfte der Stimmung während der 1948/49er-Beratungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz entsprechen. Das Grundrecht, „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“, wurde mit entscheidendem Einfluss seiner Mitglieder christlicher Konfessionen unter Gewissensvorbehalt gestellt. So lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden.
Es darf keine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben. Die „Kriegsertüchtigung“, die von mit unvorstellbarer Verschuldung finanziert wird, muss beendet werden. Das dem Friedensgebot des Grundgesetzes folgende Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss geschützt und durch eine Änderung des Grundgesetzes durchgesetzt werden, um eine Übergriffigkeit des Staates und eine allgemeine KriegsdienstflichtKriegsdienstpflicht zu verhindern.
Mit dieser Petition richten wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Wesensgehalt des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet fühlen. Bitte setzen Sie sich für die nachfolgend vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes ein.
Und das ist unser Vorschlag für die Änderung des Grundgesetzes:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Neue Begründung: Die von den Regierungsparteien geforderte Kriegsertüchtigung führt zu einer schuldenfinanzierten Aufrüstung in schwindelerregender Größenordnung. Diese kann durch eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht für Frauen und Männer zusätzlich angestrebt werden. Das ist mit einfachem Bundesgesetz und der akutellenaktuellen Fassung des GG möglich. Die Durchsetzung einer neuen allgemeinenenallgemeinen Kriegsdienstpflicht muss verhindert werden. Daher ist ein vorbehaltloses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung durch Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)
15.04.2025 04:48
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
11.04.2025 11:49
Habe soeben für diese Behauptung den geforderten Link eingefügt. Weitere unzulässige Formulierungen kann ich nicht feststellen.
Neuer Petitionstext:
Der 19. Bundestag hat im März 2025 mit einer klaren Mehrheit seiner Mitglieder aus Unions-, SPD-, FDP-Fraktion und B90/Die Grünen die Aussetzung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben in nicht begrenzter Höhe beschlossen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. Daswollen. https://www.stern.de/politik/deutschland/umfrage--nur-17-prozent-der-deutschen-bereit-zur-landesverteidigung-mit-der-waffe-34301080.html
Das dürfte der Stimmung während der 1948/49er-Beratungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz entsprechen. Das Grundrecht, „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“, wurde mit entscheidendem Einfluss seiner Mitglieder christlicher Konfessionen unter Gewissensvorbehalt gestellt. So lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden.
Es darf keine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben. Die „Kriegsertüchtigung“, die von mit unvorstellbarer Verschuldung finanziert wird, muss beendet werden. Das dem Friedensgebot des Grundgesetzes folgende Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss geschützt und durch eine Änderung des Grundgesetzes durchgesetzt werden, um eine Übergriffigkeit des Staates und eine allgemeine Kriegspflicht zu verhindern.
Mit dieser Petition richten wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Wesensgehalt des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet fühlen. Bitte setzen Sie sich für die nachfolgend vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes ein.
Und das ist unser Vorschlag für die Änderung des Grundgesetzes:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes entfällt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)