16.04.2025, 13:13
Ich habe drei Schreibfehler entdeckt. Diese habe ich behoben. Eine inhaltliche Änderung des Textes erfolgte dadurch nicht.
Neuer Petitionstext:
Der 19. Bundestag hat im März 2025 mit einer klaren Mehrheit seiner Mitglieder aus Unions-, SPD-, FDP-Fraktion und B90/Die Grünen die Aussetzung der Schuldenbremse für Rüstungsausgaben in nicht begrenzter Höhe beschlossen.
Aktuelle und allgemein zugängliche Umfragen (Stand: März 2025) zeigen, dass weniger als 20 % der repräsentativ befragten Bevölkerung kriegerisch zu den Waffen greifen wollen. https://www.stern.de/politik/deutschland/umfrage--nur-17-prozent-der-deutschen-bereit-zur-landesverteidigung-mit-der-waffe-34301080.html
Das dürfte der Stimmung während der 1948/49er-Beratungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz entsprechen. Das Grundrecht, „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden“, wurde mit entscheidendem Einfluss seiner Mitglieder christlicher Konfessionen unter Gewissensvorbehalt gestellt. So lautet Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes seit 1949 unverändert: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit Waffen gezwungen werden.
Es darf keine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht geben. Die „Kriegsertüchtigung“, die von mit unvorstellbarer Verschuldung finanziert wird, muss beendet werden. Das dem Friedensgebot des Grundgesetzes folgende Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss geschützt und durch eine Änderung des Grundgesetzes durchgesetzt werden, um eine Übergriffigkeit des Staates und eine allgemeine KriegsdienstflichtKriegsdienstpflicht zu verhindern.
Mit dieser Petition richten wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich dem Friedensgebot des Grundgesetzes und dem Wesensgehalt des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verpflichtet fühlen. Bitte setzen Sie sich für die nachfolgend vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes ein.
Und das ist unser Vorschlag für die Änderung des Grundgesetzes:
Artikel 4, Absatz 3, Satz 1, wird wie folgt ersetzt: „Niemand darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.“ Satz 2 desselben Absatzes ("... Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.") entfällt.
Neue Begründung:
Die von den Regierungsparteien geforderte Kriegsertüchtigung führt zu einer schuldenfinanzierten Aufrüstung in schwindelerregender Größenordnung. Diese kann durch eine neue und allgemeine Kriegsdienstpflicht für Frauen und Männer zusätzlich angestrebt werden. Das ist mit einfachem Bundesgesetz und der akutellenaktuellen Fassung des GG möglich. Die Durchsetzung einer neuen allgemeinenenallgemeinen Kriegsdienstpflicht muss verhindert werden. Daher ist ein vorbehaltloses Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung durch Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)