Region: Wassenberg
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Steuern

- - - - WASSENBERG - - - - Gegen die Erhöhung der HUNDESTEUER (2015)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat der Stadt Wassenberg, c/o Bürgermeister Manfred Winkens
730 Unterstützende 616 in Wassenberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

730 Unterstützende 616 in Wassenberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


25.11.2015, 22:36

Hallo, liebe Unterstützer der Petition,

nachdem die Hundesteuererhöhung inzwischen trotz unserer Petition vom Rat der Stadt Wassenberg beschlossen wurde, möchten wir es nicht versäumen, allen privaten und gewerblichen Unterstützern auf diesem Wege noch einmal für die Mithilfe zu danken.

Unser ganz besonderer Dank gilt den folgenden Geschäften, Ihren Inhabern und Beschäftigten, die sich aktiv und mit ganz besonderem Engagement an der Werbung für unsere Unterschriftenlisten beteiligt haben:

Media-Ecke, Graf-Gerhard-Str. 33, 41849 Wassenberg

Tankstelle Aral, Gladbacher Str. 21, 41849 Wassenberg

Zoo 21, Erkelenzer Str. 53-55, 41849 Wassenberg

Leider bleibt abschließend festzustellen, dass der überwiegende Teil der Rats-Mitglieder der Stadt Wassenberg nicht einmal ansatzweise ein Interesse daran zeigte, sich mit den Begründungen der Petition überhaupt zu befassen.
Das war bei der ersten Petition im Jahr 2013 noch anders, vermutlich weil kurz danach Wahlen stattfanden.

Was bedeutet das?
Da „einfache“ Petitionen unsere gewählten politischen Vertreter bzgl. der Hundesteuer augenscheinlich nicht mehr zum Umdenken bewegen können, müssen in Zukunft andere Wege beschritten werden.

Daher haben wir recherchiert, welche Möglichkeiten es dazu gibt.

Leider scheidet ein so genanntes „Bürgerbegehren“ aus, da es sich lt. geltendem Recht nicht gegen kommunale Steuern richten darf.

Somit bleibt als einziger Weg, den Rat der Stadt zu einer Beschlussfassung über unser Anliegen zu zwingen, der so genannte „Einwohnerantrag“ gem. § 25 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Dieser Einwohnerantrag ist aufgrund seiner formalen Vorgaben ungleich schwieriger zu bewerkstelligen als eine Petition, hat aber bei formgerechter Einreichung zur Folge, dass der Stadtrat sich ernsthaft und umfassend damit beschäftigen und zu der dortigen Forderung auch einen Beschluss fassen muss.
Wir werden demnächst mit der Vorbereitung zu einem solchen Einwohnerantrag beginnen.

Dieser wird sich jedoch nicht mehr mit der Forderung begnügen, die Hundesteuer in Wassenberg nicht zu erhöhen.
Forderung wird sein, die Hundesteuer komplett abzuschaffen.

Aufgrund der umfangreicheren Vorbereitungen, die für einen Einwohnerantrag notwendig sind und unserer beruflichen Belastung wird der Start der dazu gehörenden Unterschriftensammlung voraussichtlich frühestens Ende 2016 zu bewerkstelligen sein.

Jede Hilfe wird dafür gerne angenommen.
Wer also in irgendeiner Phase des Vorhabens persönlich mithelfen möchte, kann sich schon jetzt per Mail unverbindlich bei uns melden: vantiquama@t-online.de

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen zu unserem Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Familie Maaßen


25.09.2015, 15:46

Liebe Unterstützer der Petition,
bei der gestrigen Ratssitzung wurde die Erhöhung der Hundesteuer in Wassenberg ab 2016 tatsächlich beschlossen.
Leider hat sich die Mehrheit der Ratsmitglieder auch durch unsere Petition nicht beeindrucken lassen.
Insgesamt fand ich das m. E. augenscheinliche Ignorieren unserer Petition auch während der Ratssitzung mehr als enttäuschend und bezeichnend.
Hier die gestern gem. Vorlage aus dem Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen jährlichen Steuersätze: erster Hund = 54 €, ab dem zweitem Hund je 90 €, ab dem dritten Hund je 120 €.
Für "gefährliche Hunde" 250 € beim ersten, ab dem zweiten je 400 € (Befreiung vom höheren Steuersatz durch Verhaltensprüfung möglich).
Auf diesem Weg noch einmal vielen herzlichen Dank an alle Helfer/innen und Unterstützer.
MfG
Volker Maaßen


23.09.2015, 16:50

Liebe Unterstützer,
ich habe heute wie angekündigt die Petition übergeben.
Ergänzend dazu habe ich jedes erreichbare Ratsmitglied mit nachfolgendem Text per Mail über die Petition informiert und um entsprechendes Stimmverhalten in der morgigen Stadtrats-Sitzung gebeten:
--- Mail Zitat Anfang ---
Sehr geehrte...,
ich habe heute im Büro des Bürgermeisters eine Sammelpetition an den Stadtrat zum TOP 6 der morgigen Ratssitzung übergeben.
Sie richtet sich gegen jede Erhöhung der Hundesteuer und wurde bis zum Zeitpunkt der Abgabe von insgesamt 716 Unterstützern unterzeichnet.
Bei diesen Unterschriften stammen 606 von Bürgern aus Wassenberg.
Diese (auch im Vergleich zum Jahr 2013) sehr hohe Anzahl der Unterstützer ist auch aufgrund der Tatsache besonders beachtlich, dass die beabsichtigte Erhöhung der Hundesteuer von der Stadtverwaltung bisher kaum und nur mit sehr kurzer Vorlaufzeit öffentlich gemacht wurde.
Nachfolgend zusammengefasst die massgeblichen Argument gegen die Erhöhung der Hundesteuer:
- Dass die Hundesteuer (jedenfalls zur Zeit noch) rechtlich nicht zu beanstanden ist, bedeutet nicht, dass sie überhaupt erhoben werden muss. Somit besteht auch für die Stadt Wassenberg kein Erhebungszwang.
- Die Koppelung einer Steuerpflicht an den Besitz eines Hundes stellt eine ungerechtfertigte steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern dar.
- Seit 1990 wird dem Tier durch § 90a BGB ein besonderer Status zugebilligt. Diesem wird jedoch durch die Tatsache, dass Hunde besteuert werden und die Hundesteuer als Einnahmequelle für die Stadt propagiert wird, keine Rechnung getragen. Wir sehen daher einen Widerspruch zwischen der Stellung des Tieres als Lebewesen und seiner Behandlung im Steuerrecht. Es ist absolut unethisch, Steuern auf Lebewesen (hier: Hunde) zu erheben.
- Die Maßstäbe, die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers und somit zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen werden, werden beim Hundehalter nicht angesetzt. Diese werden ungeachtet vom Einkommen und der steuerlichen Leistunsfähigkeit gleich (benachteiligend) behandelt, ausgenommen die Halter sogenannter "gefährlicher" Hunde. Diese werden ohne Sachgrund und ohne "Bestandsschutz" sogar noch überproportional zusätzlich belastet. Solcherart willkürliche Selbstentscheidung der Stadt ist unzulässig und auch bei keiner anderen Steuerart möglich.
- Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden (z.B. für Kotbeutelspender, ausgewiesene Freilaufflächen, etc.), sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Aufbesserung der Haushaltskasse.
- Es wurde noch an keiner Stelle nachgewiesen, dass eine Erhebung der Hundesteuer bzw. deren Erhöhung eine Lenkungsfunktion dahingehend erfüllt, dass danach weniger Verunreinigungen und/oder weniger andere Beeinträchtigungen durch Hunde zu Lasten der Allgemeinheit entstehen.
- Jede Erhöhung der Hundesteuer birgt die Gefahr, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Rentner) sich die Haltung und Versorgung des (oftmals alleinigen) „Sozialpartners“ Hund nicht mehr leisten können und ihn im schlimmsten Fall abgeben müssen. Abgesehen von den sozialen Auswirkungen gingen die dann u. U. entstehenden Tierheimkosten wiederum zu Lasten der Allgemeinheit.
- Diese Liste der Argumente erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf weitere, wie z. B. die Willkürlichkeit von "Rasselisten" zur Definition sogenannter "gefährlicher" Hunde, wird hier nicht weiter eingegangen.
- Unserer Ansicht nach ist für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch verursachte Schäden oder durch Hundekot) nur der jeweilige Tierbesitzer und nicht die Gesamtheit der Hundehalter zu belangen bzw. über die Erhöhung der Hundesteuer nicht in Kollektivhaftung zu nehmen. Es spricht demgegenüber jedoch nichts gegen häufigere/strengere Kontrollen und schärfere Sanktionierung von Fehlverhalten einzelner Halter (denn nicht der Hund ist schuld!).
In diesem Sinne bitte ich Sie auch im Namen aller Petitions-Unterstützer darum, im Rat der Stadt Wassenberg gegen jede Erhöhung der Hundesteuer zu stimmen....
--- Mail Zitat Ende ---
Natürlich kann die Petition weiter gezeichnet werden und wer bisher versäumt hat, seine Familienmitglieder einzutragen, kann das auch noch nachholen.
MfG
Volker Maaßen


18.09.2015, 07:15

Damit unsere Petition in der Ratssitzung am 24.09.2015 vorliegt, wird sie am 23.09.2015 im Rathaus incl. der bis dahin gesammelten Unterschriften übergeben.
Daher ist es dringend notwendig, noch im Umlauf befindliche Unterschriftenlisten bis spätestens Montag, den 21.09.2015 hochzuladen.

Wenn Sie sich vor der Ratssitzung noch persönlich an ein Mitglied des Stadtrates wenden wollen, finden Sie die Kontaktdaten auf folgender Seite des Bürgerinformationssystems der Stadt Wassenberg: bi.wassenberg.de/kp0040.php?__kgrnr=1&


07.09.2015, 21:22

Liebe Unterstützer

nachdem der Verwaltungsvorschlag für die Steuererhöhung am 07.09.2015 auf der Webseite der Stadt Wassenberg freigeschaltet wurde, hier nun die detailliert zur Abstimmung stehenden Steuersätze, geplant ab dem 01.01.2016:

ein Hund = 66,00 €/Jahr (Steigerung um 115 %),
zwei Hunde = 90,00 € je Hund/Jahr (Steigerung um 126 %),
drei oder mehr Hunde = 120,00 € je Hund/Jahr (Steigerung um 144 %).

Außerdem soll eine „Sonder“-Steuer für sogenannte „gefährliche Hunde“ eingeführt werden:

ein „gefährlicher“ Hund = 400,00 €/Jahr (Steigerung um 1.203 %),
drei oder mehr „gefährliche“ Hunde = 600,00 € je Hund/Jahr (Steigerung um 1.404 %).

Den kompletten Beschlussvorschlag finden Sie unter:

bi.wassenberg.de/vo0050.php?__kvonr=901&voselect=522

Bitte denken Sie daran, dass nicht nur der Hundebesitzer allein die Petition zeichnen darf, sondern jedes Familienmitglied (jeden Alters), jeder Verwandte und Bekannte, Arbeitskollege, Vereinskollege, etc..
Einzige Voraussetzung ist, dass der Unterzeichner den Text der Petition versteht und die Petition wirklich unterstützen will.

Bitte denken Sie auch daran, die Petition in den sozialen Netzwerken zu teilen.
Jede Stimme zählt.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Maaßen


07.09.2015, 21:18

Änderung der Beschreibung, da der Verwaltungsvorschlag für die Steuererhöhung am 07.09.2015 auf der Webseite der Stadt Wassenberg freigeschaltet wurde und somit konkrete Zahlen zur Verfügung stehen.
Neuer Petitionstext: In der Ratssitzung der Stadt Wassenberg am 24.09.2015 ist gemäß der Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2015 damit zu rechnen, dass eine drastische Erhöhung der Hundesteuer in Wassenberg beschlossen werden soll.


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