Soziales

Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales
357 Unterstützende 356 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

357 Unterstützende 356 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.05.2016, 11:16

Im Begründungstext, fehlte ein wichtiger letzter Satz, welchen ich vergessen hatte anzuführen.


Neue Begründung: § 1 des SGB II
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Abs. 2 Satz 4 Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass:
Pkt. 4. Die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden sowie
Pkt. 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Die Absicht der Leistungskürzungen bei zeitweiligem Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Bezugsperson ist in jeder Hinsicht konterproduktiv.
Zum einen wird die in der Regel schon schwierige Elternbeziehung weiterhin belastet und der Anspruch des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil erschwert.
Zum zweiten werden die Bemühungen des alleinerziehenden Elternteils untergraben, verlässliche Kinderbetreuungsstrukturen zu schaffen, um ggf. eine Beschäftigung aufzunehmen. Neben der regulären Betreuung (Kindergarten, Tagesstätte, Schule) ist es unerlässlich, für plötzlich eintretende Ereignisse (Schließung der Betreuungseinrichtung z. B. durch Streik, ansteckende Erkrankungen des Kindes, etc.) zusätzliche für das Kind vertraute Betreuungsmöglichkeiten aufzubauen.
Zum dritten ist die Annahme, dass durch den vorübergehenden (tagweisen) Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Person sich nennenswerte Einsparungen ergeben, realitätsfern.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der bürokratische Aufwand zur Erfassung der Zeiten in keinem Verhältnis zu den Einsparungen stehen würde. Ebenso würde diese Aufenthaltserfassung in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte sowohl des Kindes als auch des alleinerziehenden Elternteils sowie der anderen Beteiligten eingreifen.
Darum muss jetzt explizit gegen den ausgeführten Kürzungsvorschlag, aber auch gegen sonst alle Kürzungsabsichten der Bundesregierung im Sozialbereich Widerstand geleistet werden.



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