Petition richtet sich an:
Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Einem Kommentar aus "DER TAGESSPIEGEL" (http://bit.ly/1SRLmsZ) und einem Artikel im Forum "Gegen Hartz" (http://bit.ly/1TvWski) waren zu entnehmen, dass alleinerziehenden Hartz IV Empfängern im Rahmen der geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II Geld gekürzt werden soll.
Zitat aus "Gegen Hartz":
"Der Reformvorschlag: Alleinerziehenden Hartz IV Beziehern soll in bestimmter Konstellation die Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn nämlich das Kind zum Beispiel am Wochenende für ein oder zwei Tage bei der Oma oder dem Umgangsberechtigten Elternteil verweilt, sollen die Zuwendungen bei einem Kind bis 6 Jahre 7,90€, bei Kindern bis 14 Jahren 9,00€ und bei Kindern bis 17 Jahren 10,20€ pro Tag gestrichen werden.
Rechenbeispiel: Verbringt ein Kind (9 Jahre) zehn Tage bei dem Umgangsberechtigten Vater, so würden der Mutter 90€ gestrichen werden. Eben jenen Betrag kann der Kindesvater beim Jobcenter einfordern, sofern dieser ebenfalls Hartz IV bezieht. Selbst wenn der Vater kein ALG II bezieht, soll das Jobcenter das Geld kürzen können."
Gegen die Reformvorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, angeführt von Andrea Nahles (SPD), möchte ich mit dieser Petition Widerstand leisten.
Begründung
§ 1 des SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Abs. 2 Satz 4 Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass:
Pkt. 4. Die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden sowie
Pkt. 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Die Absicht der Leistungskürzungen bei zeitweiligem Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Bezugsperson ist in jeder Hinsicht konterproduktiv.
Zum einen wird die in der Regel schon schwierige Elternbeziehung weiterhin belastet und der Anspruch des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil erschwert.
Zum zweiten werden die Bemühungen des alleinerziehenden Elternteils untergraben, verlässliche Kinderbetreuungsstrukturen zu schaffen, um ggf. eine Beschäftigung aufzunehmen. Neben der regulären Betreuung (Kindergarten, Tagesstätte, Schule) ist es unerlässlich, für plötzlich eintretende Ereignisse (Schließung der Betreuungseinrichtung z. B. durch Streik, ansteckende Erkrankungen des Kindes, etc.) zusätzliche für das Kind vertraute Betreuungsmöglichkeiten aufzubauen.
Zum dritten ist die Annahme, dass durch den vorübergehenden (tagweisen) Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Person sich nennenswerte Einsparungen ergeben, realitätsfern.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der bürokratische Aufwand zur Erfassung der Zeiten in keinem Verhältnis zu den Einsparungen stehen würde. Ebenso würde diese Aufenthaltserfassung in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte sowohl des Kindes als auch des alleinerziehenden Elternteils sowie der anderen Beteiligten eingreifen.
Darum muss jetzt explizit gegen den ausgeführten Kürzungsvorschlag, aber auch gegen sonst alle Kürzungsabsichten der Bundesregierung im Sozialbereich Widerstand geleistet werden.