Die Pläne sind auch deshalb falsch, weil sie überhaupt nicht berücksichtigen dass in dem "Tagessatz" der SGB II Leistungen nicht nur die Verpflegungskosten für das Kind enthalten sind, der größere Teild der Kosten sind solche die unabhängig vom Tagesablauf statistisch über den Monat oder das Jahr anfallen (Warenkorbtheorie). Alles in Allem ist die geplante Maßnahme eher eine zusätzliche Schikane. Auch ist die Höhe der Einzelbeträge die ggf "eingespart" würden falls das zweite Elternteil bzw die Großeltern nicht selbst im Bezug von Sozialleistungen stecken unverhältnismäßig zum Aufwand.
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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