Reģions: Vācija
Petīcijas Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II attēls
Labklājība

Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales
357 Atbalstošs 356 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

357 Atbalstošs 356 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


14.06.2016 11:49

Liebe Unterstützer/innen,

mit dem heutigen Datum, ist die Petition „Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II“ beendet.

Normalerweise würde nun die Übergabe dieser Unterschriftensammlung an den Adressaten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erfolgen.

Dieses werde ich allerdings nicht tun und begründe dies wie folgt:

Als ich diese Petition erstellte, war mir nicht bewusst, dass bereits seit zwei Wochen eine vom Inhalt her gleiche Petition auf der Plattform „Campact“ lief.

Die Erstellerin, eine Frau Anna Petri-Satter, erreichte eine Unterschriftenanzahl von 42.387 und überreichte diese am 31.05.2016 dem Bundesarbeitsministerium.

Am Freitag der gleichen Woche, sickerten die ersten Pressemeldungen durch, dass besagte Reformvorschläge (Kürzungsabsichten) vom Tisch seien.

Der Erstellerin dieser Petition und den Sozialverbänden, welche auch massiven Druck gegen die Reformvorschläge aufbauten, gebührt diesbezüglich unser Dank und unseren allergrößten Respekt!

Natürlich möchte ich mich mit dieser E-Mail bei allen Unterzeichner/innen auf herzlichste bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Daniel Maximilian Rauer


07.05.2016 13:06

Liebe Unterstützer,

mir ist aufgefallen, dass einige von Ihnen diese Petition dafür missbrauchen, um in den Kommentaren gegen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber zu hetzen.

Dabei wird dann einfach behauptet, dass Flüchtlinge mehr Hartz IV bzw. mehr Sozialleistungen erhalten würden, als deutsche Staatsbürger.

Hören Sie bitte auf, so einen Unfug zu behaupten!

Menschen die nach Deutschland kommen und hier einen Antrag auf Asyl stellen, erhalten in der Zeit bis ihr Antrag bewilligt ist keine Leistungen aus dem SGB II oder sonst irgend einem Sozialgesetzbuch.

Diese Menschen erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Leistungen aus dem sogenannten "Asylbewerberleistungsgesetz", dessen Leistungen sogar unter Hartz IV liegen.

Und auch nach der Bewilligung des Asylantrages, werden anerkannte Asylbewerber in Deutschland weiterhin in den Sozialgesetzbüchern benachteiligt, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können.

Dass Flüchtlinge in Sachen Sozialleistungen bevorzugt werden, kann also überhaupt nicht die Rede sein!

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Maximilian Rauer


04.05.2016 11:16

Im Begründungstext, fehlte ein wichtiger letzter Satz, welchen ich vergessen hatte anzuführen.


Neue Begründung: § 1 des SGB II
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Abs. 2 Satz 4 Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass:
Pkt. 4. Die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden sowie
Pkt. 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Die Absicht der Leistungskürzungen bei zeitweiligem Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Bezugsperson ist in jeder Hinsicht konterproduktiv.
Zum einen wird die in der Regel schon schwierige Elternbeziehung weiterhin belastet und der Anspruch des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil erschwert.
Zum zweiten werden die Bemühungen des alleinerziehenden Elternteils untergraben, verlässliche Kinderbetreuungsstrukturen zu schaffen, um ggf. eine Beschäftigung aufzunehmen. Neben der regulären Betreuung (Kindergarten, Tagesstätte, Schule) ist es unerlässlich, für plötzlich eintretende Ereignisse (Schließung der Betreuungseinrichtung z. B. durch Streik, ansteckende Erkrankungen des Kindes, etc.) zusätzliche für das Kind vertraute Betreuungsmöglichkeiten aufzubauen.
Zum dritten ist die Annahme, dass durch den vorübergehenden (tagweisen) Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Person sich nennenswerte Einsparungen ergeben, realitätsfern.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der bürokratische Aufwand zur Erfassung der Zeiten in keinem Verhältnis zu den Einsparungen stehen würde. Ebenso würde diese Aufenthaltserfassung in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte sowohl des Kindes als auch des alleinerziehenden Elternteils sowie der anderen Beteiligten eingreifen.
Darum muss jetzt explizit gegen den ausgeführten Kürzungsvorschlag, aber auch gegen sonst alle Kürzungsabsichten der Bundesregierung im Sozialbereich Widerstand geleistet werden.



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