wir möchten Sie über einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit unserer Petition „Wohnen in Alsterdorf endlich zulassen – Mischquartier statt Gewerbegebiet!“ informieren.
Wir hatten den Alsterdorfer Bürgerverein gebeten, in einem seiner Formate kurz auf die Petition hinzuweisen und nach Möglichkeit eine neutrale Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Alsterdorfer Straße zu unterstützen. Ziel war ausdrücklich nicht eine einseitige Positionierung, sondern eine sachliche Information über die planerischen Grundlagen, die rechtlichen Folgen der aktuellen Entwicklung und mögliche Alternativen.
Der Vorstand des Bürgervereins hat uns nun mitgeteilt, dass er derzeit weder über die Petition berichten noch selbst eine Veranstaltung hierzu ausrichten wird.
In seiner Rückmeldung nennt der Bürgerverein dafür insbesondere folgende Gründe:
Auch dort besteht der Wunsch nach einer positiven Entwicklung und höheren Attraktivität des Stadtteils.
Im Stadtteil werden unterschiedliche und teils kontroverse Interessen wahrgenommen.
Nach Auffassung des Bürgervereins werden viele Diskussionen ohne ausreichende Kenntnis der bisherigen Beteiligungsformate und der städtischen Entwicklungsplanung geführt.
Zudem verweist der Bürgerverein auf bereits getroffene Entscheidungen der Stadt sowie auf die inzwischen erarbeitete städtebauliche Entwicklungsplanung.
Der Verein betont dabei insbesondere den Wert von Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Stadtteils.
Wir respektieren diese Entscheidung, sind darüber aber durchaus überrascht. Gerade weil das Thema viele Menschen bewegt und weil die rechtlichen und planerischen Zusammenhänge für viele Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar sind, hätten wir uns gewünscht, dass ein Bürgerverein hier zumindest Raum für neutrale Information und konstruktiven Austausch sieht.
In unserer Antwort haben wir deshalb deutlich gemacht, worum es uns als Initiative geht: nicht um eine vorweggenommene Festlegung, sondern um Aufklärung. Ein zentrales Anliegen unserer Petition ist es, verständlich zu erläutern, welche bau- und planungsrechtlichen Grundlagen entlang der Alsterdorfer Straße gelten, welche Folgen die aktuelle Planung für Wohnen, Gewerbe und Bestandsnutzungen hat und welche Alternativen es grundsätzlich gäbe.
Gerade vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten Hamburger Wohnungsmarkts halten wir es für umso wichtiger, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche planungsrechtlichen Entscheidungen hier getroffen werden und welche Folgen sie für Wohnen, Gewerbe und die künftige Entwicklung des Stadtteils haben.
Wir sind überzeugt: Gerade in einem so wichtigen Stadtteilthema braucht es sachliche Information, transparente Darstellung der rechtlichen Lage und einen fairen Austausch über mögliche Lösungswege. Eine offene Diskussion kann selbstverständlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass sich am Ende eine Mehrheit für den Erhalt des Gewerbegebiets ausspricht. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Bürgerinnen und Bürger überhaupt die Möglichkeit erhalten, informiert und nachvollziehbar über diese Fragen nachzudenken.
Genau dafür setzen wir uns weiterhin ein: für Aufklärung, Transparenz und eine konstruktive Diskussion über die Zukunft der Alsterdorfer Straße.
Das vorliegende Paket bündelt alles, was den künftigen Kurs für die Alsterdorfer Straße festlegt: den Verordnungstext zur 2. Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, die Planzeichnung/Anlage, die neue Begründung (Stand 25.02.2026) sowie den Abwägungsvermerk zur Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zentral sind zwei Festsetzungen:
„In den Gewerbegebieten sind Beherbergungsstätten […] unzulässig.“
„In den Gewerbegebieten sind Lagerhäuser und Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit produzierenden Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben stehen.“
Die Begründung erklärt, der Ausschluss von Beherbergung und die Einschränkung von Lagern seien „aus städtebaulichen Gründen erforderlich, geeignet und angemessen, um die gewerbliche Prägung, Nutzbarkeit und Entwicklungsfähigkeit des Plangebiets nachhaltig zu sichern“ und die „Funktionsfähigkeit des Gebiets als Gewerbestandort langfristig zu sichern und zu stärken.“
Im Abwägungsergebnis wird das zusammengefasst als „städtebaulich notwendige Regelung“, die „unmittelbar dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Standorts als gewerblich genutztes Areal“ dient und die Ziele des Entwicklungskonzepts „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ sowie des Gewerbeflächenkonzepts 2018 umsetzt.
Die gesonderte Mitteilung „Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit“ hält fest: Es gab fünf Stellungnahmen mit „grundsätzlichen Einwänden“ und Anregungen zur stärkeren Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsmischung und alternativer Ansätze – doch „den Anregungen, die planerische Zielsetzung der Sicherung des Gewerbegebiets zugunsten einer Öffnung für Wohn‑ oder wohnähnliche Nutzungen […] zu verändern, wurde nicht gefolgt“. Ziel bleibe „weiterhin die langfristige Sicherung der gewerblichen Flächen […] für produzierende, handwerkliche und dienstleistende Betriebe“; der Ausschluss von Beherbergungsstätten und die Einschränkung von Lagern dienten der „gewerblichen Nutzungsintensivierung“ und der „Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gewerbegebiets“.
Am Ende wird damit offensichtlich: Hier wird nicht ernsthaft abgewogen, was vor Ort sinnvoll ist, sondern eine Bilanzzahl („zu wenig Gewerbeflächen im Bezirk“) durchregiert. Der Bezirk versteht sich faktisch als gezwungen, Gewerbe „auszuweisen und zu sichern“ – egal, wie gemischt die Realität ist und welche Vorschläge für urbane Mischnutzung auf dem Tisch liegen; es geht nicht um inhaltliche Betrachtungen im Quartier, sondern um das Erfüllen eines abstrakten Gewerbe‑Solls.
Die Bezirksverwaltung treibt die Verschärfung des alten Bebauungsplans Alsterdorf 8 weiter voran. Trotz aller Einwendungen und unserer Petition wird das Gebiet an der Alsterdorfer Straße planungsrechtlich noch stärker auf ein „reines“ Gewerbegebiet festgelegt – zulasten von Wohnen und echter Mischnutzung.
Kern der jetzt vorliegenden Entwurfsunterlagen: In den Gewerbegebieten sollen Beherbergungsstätten ausdrücklich unzulässig sein, Lagerhäuser und Lagerplätze nur noch, „wenn sie in einem räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit produzierenden Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben stehen“. Die Begründung formuliert klar: Alleinige Zielrichtung ist es, „die Zulässigkeit des Nutzungsspektrums eines Gewerbegebiets im Sinne der Sicherung und Stärkung des Gewerbes anzupassen“, ein Gutachtenbedarf wird verneint. Anders gesagt: Die Entscheidung gegen Wohnen steht fest, zusätzliche Fakten sollen nicht mehr stören.
Besonders auffällig ist, wie mit der Zahl „7% Gewerbeflächen“ argumentiert wird. Im Gewerbeflächenkonzept Hamburg‑Nord heißt es, lediglich ca. 7% der gewerblich/industriell ausgewiesenen Flächen Hamburgs lägen im Bezirk; daraus wird abgeleitet, man müsse bestehende Gewerbegebiete „langfristig sichern und weiterentwickeln“ und alle Standorte „für gewerbliche Nutzungen sichern“. Diese eine bilanzielle Kennzahl dient als Totschlagargument:Sie ersetzt eine differenzierte Betrachtung der Realität vor Ort – eines seit Jahrzehnten gelebten Mischquartiers mit Wohnen, Handel, Dienstleistung und kleinteiligem Gewerbe.
Gleichzeitig wird das Entwicklungskonzept „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ als Leitlinie ins Feld geführt. Dort ist von „langfristiger Sicherung und Stärkung des innerstädtischen Gewerbestandorts“ und der Bedeutung für „kleinteiliges Handwerk, urbane Produktion und produktionsnahe Dienstleistungen“ die Rede. Genau diese Ziele teilen wir. Auch wir wollen Handwerk und Gewerbe vor Ort halten. Nur: Die Verwaltung zieht daraus die abstruse Konsequenz, Gewerbe flächendeckend und über mehrere Geschosse zu „stabilisieren“ – und Wohnnutzungen, selbst in oberen Etagen, systematisch zu blockieren.
Faktisch läuft die Argumentation so:
Es gibt nur 7% Gewerbeflächen im Bezirk – also darf hier auf keinen Fall Wohnen hinzukommen.
Das Gebiet soll Gewerbestandort bleiben – also werden „wohnähnliche Nutzungen“ als Problem definiert.
Weil das Planungsziel schon feststeht („Sicherung und Stärkung des Gewerbes“), brauche es keine weiteren Gutachten – die Mischnutzung, die heute tatsächlich besteht, spielt in der Abwägung praktisch keine Rolle.
Aus unserer Sicht ist das fachlich rückwärtsgewandt und nicht in die Zukunft gereichtet. Niemand bestreitet, dass wir Gewerbe und Handwerk brauchen. Aber Handwerk und Produktion gehören in gut erreichbare Erdgeschosszonen – nicht in vierte oder fünfte Obergeschosse ohne Sichtbarkeit und Andienung. Gerade an der Alsterdorfer Straße bietet sich an, was in modernen Stadtentwicklungsstrategien überall gefordert wird: urbane Mischnutzung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen darüber.
Statt diese Chance zu nutzen, wird das Quartier mit Verweis auf eine abstrakte 7‑Prozent‑Zahl in ein „Gewerbegebiet um jeden Preis“ gezwungen. Bestehende Mischstrukturen werden ignoriert, Wohnen bleibt tabu – und das mitten in einer Stadt, die offiziell mehr Wohnraum und mehr Nutzungsgemisch schaffen will.
Mit unserer Petition setzen wir genau hier an: Wir wollen Handwerk und Gewerbe sichern, aber dort, wo sie hingehören – im Erdgeschoss. Und wir wollen, dass in den Obergeschossen endlich wieder das möglich wird, was entlang der Straße längst Realität ist: Wohnen in einem lebendigen Mischquartier statt leer stehender Flächen und veralteter Gewerbe‑Dogmen.
für alle, die aus Alsterdorf oder Hamburg-Nord kommen, haben wir eine Bitte:
Hier nun auch noch das Dokument, um reale statt digitale Unterschriften zu sammeln! Vielleicht habt Ihr tolle Ideen, wie ihr uns supporten könntet - jede Hilfe ist Willkommen!
Bündnis für das Wohnen – Alsterdorf ist ein Musterfall Mit dem neuen „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ bekennen sich Senat, Bezirke und Wohnungswirtschaft erneut zu mehr bezahlbarem Wohnraum, Nutzungsmischung und Innenentwicklung, insbesondere entlang gut erschlossener Hauptstraßen. Genau das fordern wir mit dieser Petition für die Alsterdorfer Straße: Mischnutzung statt reinem Gewerbegebiet, damit Wohnen und Arbeiten wieder nebeneinander möglich werden und Hamburg seine eigenen Senatsziele vor Ort umsetzt.
Die im Bündnis genannten Voraussetzungen treffen in Alsterdorf bereits heute zu:
Das Gebiet ist innerstädtisch, hervorragend angebunden (U‑Bahn, Bus, Nahversorgung).
Das „Gewerbegebiet“ ist faktisch seit Jahren ein Mischquartier mit viel Wohnen, Dienstleistungen und Einzelhandel.
Für klassische Gewerbenutzungen gibt es kaum Nachfrage: An einzelnen Standorten wie der „Alten Wäscherei“ Alsterdorfer Straße 254 stehen seit Jahren Vermietungsbanner, ohne dass sich neue Handwerks‑ oder Gewerbebetriebe ansiedeln wollen.
Statt unrealistischem „100% Gewerbe“ ließe sich hier sofort ein Teil der Bündnisziele umsetzen. Ein Beispiel dafür liegt bereits konkret auf dem Tisch:
Für das Grundstück Alsterdorfer Straße 254 wurde Ende 2025 ein Vorbescheidsantrag gestellt.
Geplant sind dort 100% öffentlich geförderte Wohnungen für Auszubildende und Studierende, ergänzt um eine nicht störende Erdgeschossnutzung (z.B. Café / Nahversorgung) – also ein idealtypisches Beispiel für „junges Wohnen“ und urbane Mischnutzung.
Das Bündnis fordert bei Nutzung des Wohnungsbau‑Turbos mindestens 35% geförderte Wohnungen – in Alsterdorf werden 100% angeboten.
Aus unserer Sicht ist das ein Widerspruch zu den aktuellen politischen Zielen: Während Hamburg auf dem Papier mehr Mischnutzung und mehr Wohnraum für junge Menschen will, wird in Alsterdorf ein idealtypischer Pilotfall ausgebremst.
Wir fordern daher:
Das Bündnis für das Wohnen und die neuen Instrumente (insbesondere den Wohnungsbau‑Turbo) auch in Alsterdorf konsequent anzuwenden.
Das Projekt Alsterdorfer Straße 254 als Pilotfall zu nutzen – mit 100% gefördertem „jungem Wohnen“ –, statt weiter an einem überholten Gewerbebild festzuhalten.
Parallel dazu das Planungsrecht entlang der Alsterdorfer Straße so anzupassen, dass die gelebte Mischnutzung endlich rechtlich zulässig wird.
Wer unsere Petition unterstützt, setzt sich damit nicht nur für bestehenden und neuen Wohnraum ein, sondern auch für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Mischnutzung in Alsterdorf – ohne passende Gewerbebetriebe zu verdrängen, sondern im Gegenteil neue Attraktivität für ihre Ansiedlung zu schaffen.