06.06.2026, 17:56
Ich habe Aufzählungen hinzugefügt..Um es übersichtlicher zu machen.
Neuer Petitionstext:
Unsere Forderungen an den Gesetzgeber:
Wir fordern eine grundlegende Reform der Bestattungsgesetze. Eine anonyme Beisetzung darf erst dann der allerletzte Ausweg sein, wenn die Behörden folgendes standardisierte Ermittlungsverfahren erfolglos durchlaufen haben: 1. Einführung1.Einführung eines bundesweiten, digitalen Sterberegisters: Jeder behördliche Sterbefall muss unverzüglich zentral erfasst werden, um Angehörigen und Freunden die Chance zu geben, nach Vermissten zu suchen, bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden. 2. Verpflichtende2.Verpflichtende Sichtung der Wohnung und Dokumente: Bevor eine anonyme Bestattung angeordnet wird, muss die Wohnung zwingend gesichtet werden (z.B. nach Grabpflegeverträgen, Adressbüchern). 3. Gesetzliche3.Gesetzliche Pflicht zur behördlichen Auswertung digitaler Medien: Behörden müssen verpflichtet werden, sichergestellte Mobiltelefone datenschutzkonform auf familiäre oder freundschaftliche Kontakte auszuwerten. 4. Zwingende4.Zwingende Einbindung ausländischer Konsulate: Bei ausländischen Wurzeln müssen die Behörden zwingend das zuständige Konsulat kontaktieren. 5. Zweckbindung5.Zweckbindung von Fiskalerbschaften: Fällt das Vermögen an den Staat, müssen mindestens 20% dieses Geldes gesetzlich verpflichtend für eine nachträgliche, würdevolle und namentliche Kennzeichnung (z. B. Stele oder Gedenktafel) am Beisetzungsort aufgewendet werden. 6. Aufhebung6.Aufhebung der Auskunftsblockade für langjährige Weggefährten: Wenn Behörden keine Angehörigen finden, müssen sie nachweisbaren Freunden Auskunft erteilen.
Freundschaft darf vom Staat nicht zweitklassig behandelt werden. 7. Verpflichtende7.Verpflichtende Wartefrist: Vor einer anonymen Bestattung muss eine Wartezeit von mindestens 4 Wochen eingehalten und der Todesfall öffentlich bekannt gemacht werden. 8.
8.Bundesweite Bundesweite MeldepflichtMeldepflicht: und transparente Statistikerfassung"
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10