Zukunft für Kirchhundem: Keine Windkraft-Umzingelung unserer Dörfer!

Petition is addressed to
Bezirksregierung Arnsberg und Landrat Kreis Olpe

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01/07/2026, 11:20

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Liebe Unterstützenden,

wir informieren Sie heute über die Veranstaltung des Kreises Olpe vom 16. Dezember 2025. Auf unserer Petitionsseite haben wir wichtige Dokumente bereitgestellt: Dort finden Sie die Präsentation des Kreises sowie unseren Fragenkatalog jeweils als PDF-Datei zum Nachlesen. Zudem sind Berichte von LokalPlus und dem Sauerlandkurier verlinkt.

Ernüchternde Erkenntnisse und große Besorgnis

Die Ergebnisse dieses Abends sind ernüchternd: Es herrscht nun die Gewissheit, dass der Spielraum für uns Bürger massiv beschnitten wurde. Unsere Einflussmöglichkeiten gegen eine Umzingelung durch 80 bis 100 Anlagen sind auf ein Minimum reduziert – ein enttäuschendes Ergebnis, da der Schutz unserer Heimat in der aktuellen Gesetzgebung kaum noch eine Rolle spielt.

Besonders kritisch bewerten wir folgende Punkte:

Verfahren im Eiltempo: In Windvorrangzonen soll das Genehmigungsverfahren in nur drei Monaten abgeschlossen sein – ohne Einwendungen der Bürger oder Erörterungstermine. Zum Vergleich: Eine einfache Baugenehmigung für eine Garage dauert häufig doppelt so lange. Dass hier im Zeitraffer über massive Eingriffe in Natur und Landschaft entschieden wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Optische Bedrängung: Laut Gesetz ist eine optisch bedrängende Wirkung praktisch ausgeschlossen, wenn der Abstand die zweifache Höhe des Windrades (2H) beträgt. Ein so geringer Abstand zur Wohnbebauung macht uns Angst und ignoriert das tatsächliche Empfinden der Menschen.

Artenschutz nach Aktenlage: In Beschleunigungsgebieten müssen keine eigenen Kartierungen mehr vorgenommen werden. Da die Datenlage im Kreis Olpe lückenhaft ist, bedeutet das: Wo keine aktuellen Daten vorliegen, findet auch kein ausreichender Schutz der Arten statt.

Unzureichender Wasserschutz: Ein Abstand von lediglich 10 Metern zum Quellbereich ist aus unserer Sicht vollkommen unzureichend für unsere sensiblen Wassereinzugsgebiete.

Thema Infraschall: Enttäuschend ist, dass Infraschall im eigentlichen Genehmigungsverfahren überhaupt nicht thematisiert wird. Obwohl dies ein weiterer belastender Faktor ist, spielt er für die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit offenbar keine Rolle.

Werteverlust von Immobilien: Bitter ist die behördliche Feststellung, dass ein Werteverlust bei Immobilien zwar eintreten kann, dieser aber rechtlich nicht zu berücksichtigen sei. Eigenheimbesitzer müssen die Folgen alleine tragen.

Betrachtet man die Gesamtdarstellung des Kreises Olpe zur Genehmigung von Windrädern, stellt sich uns die Frage: Zieht sich hier ein roter Faden hindurch, bei dem Hindernisse primär aus dem Weg geräumt werden sollen, um Verfahren ohne detaillierte Prüfung zu ermöglichen? Ein umfassender Schutz für Mensch, Tier und Natur scheint in dieser Herangehensweise kaum noch vorgesehen zu sein.

Über allem steht unsere größte Sorge: Die unwiederbringliche Zerstörung unserer Heimat.

Unsere nächsten Schritte:

Wir haben dem Kreis einen Fragenkatalog übergeben und erwarten eine Beantwortung bis zum 16. Januar 2026.

Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag der Besorgten Bürger
Wolfgang Exner und Rainer Reichling


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