Alueella: Saksa
Hyvinvointi

Zukunft schaffen für geringfügig Beschäftigte in der Caritas!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Arbeitsrechtliche Kommision des Deutschen Caritasverbandes
1 760 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

1 760 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

12.10.2018 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


14.06.2013 klo 13.06

Termin der nächsten Sitzung eingefügt.
Neuer Petitionstext: An die
Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter der
Arbeitsrechtlichen Kommission des
Deutschen Caritasverbandes


Zukunft schaffen für GfBs in der Caritas!
Aufruf zur Sitzung zu den Sitzungen der Arbeitsrechtlichen Kommission am 13.6.2013 und 10.10.2013 in Fulda

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen dringend Regelungen für den Einsatz geringfügig Beschäftigter über den 31. Dezember 2013 hinaus. Unzählige Verbände, Dienstgeber und Mitarbeitervertreter haben dies bereits im Frühjahr mit ihrer Zustimmung zum entsprechenden Positionspapier deutlich gemacht.


11.06.2013 klo 16.55

Rechschreibkorrektur
Neue Begründung: Kunden, aber insbesondere die Mitarbeiter und die Caritas in Deutschland haben ein Recht auf eine zeitnahe Lösung und Perspektive. Wir fordern Sie auf auf, die anstehende Sitzung in Fulda zu nutzen, um eine marktkonforme Nachfolgeregelung oder mindestens einen vertretbaren Übergang zu schaffen. Dabei gilt:

1. Vorrang SV-pflichtiger Tätigkeiten:
Vorrang hat die sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung Beschäftigung als Regelsystem unserer Gesellschaft. Grundsätzlich erhalten Mitarbeiter ein Angebot für eine SV-pflichtige Beschäftigung.

2. Möglichkeit GfB nutzen:
Der Staat hat das pauschalierte GfB-System eingeführt, um differenzierte Möglichkeiten und eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen. Wir wollen dieses System verantwortungsbewusst und im Sinne unserer AVR nutzen. Wenn potenzielle Mitarbeiter kein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wünschen und/oder einer besonderen Zielgruppe (z.B. Rentner, MA in Elternzeit, Studenten …) angehören, gibt es das Angebot für eine GfB-Tätigkeit mit einer abgestimmten, legalen und wirtschaftlich darstellbaren Vergütungsregelung.

3. Gleichbehandlung umsetzen:
Gleichbehandlung im möglichen Rahmen heißt, dass GfBs an allgemeinen Vergütungssteigerungen und –regelungen -regelungen auf AVR-Basis konsequent teilhaben, aber auch wie SV-pflichtige Mitarbeiter ihre Steuer (pauschal 2%) selber tragen. GfB-Vergütungen steigen, bleiben aber in einem marktkonformen Rahmen.
Schaffen Sie eine Zukunft für GfBs in der Caritas!

AKC Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH Olpe
Christoph Becker / Geschäftsführer
Christoph Rinke / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung

Caritasverband Paderborn e.V.
Patrick Wilk / Vorstand
Dietmar Jürgens / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung


11.06.2013 klo 15.56

11.06.2013 / Trennzeichen geändert.
Neue Begründung: Kunden, aber insbesondere die Mitarbeiter und die Caritas in Deutschland haben ein Recht auf eine zeitnahe Lösung und Perspektive. Wir fordern Sie auf die anstehende Sit-zung Sitzung in Fulda zu nutzen, um eine marktkonforme Nachfolgeregelung oder mindestens einen vertretbaren Übergang zu schaffen. Dabei gilt:

1. Vorrang SV-pflichtiger Tätigkeiten:
Vorrang hat die sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung als Regelsystem unserer Gesellschaft. Grundsätzlich erhalten Mitarbeiter ein Angebot für eine SV-pflichtige Beschäftigung.

2. Möglichkeit GfB nutzen:
Der Staat hat das pauschalierte GfB-System eingeführt, um differenzierte Möglichkeiten und eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen. Wir wollen dieses System verantwortungsbewusst und im Sinne unserer AVR nutzen. Wenn poten-zielle potenzielle Mitarbeiter kein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wünschen und/oder einer besonderen Zielgruppe (z.B. Rentner, MA in Elternzeit, Studenten …) angehören, gibt es das Angebot für eine GfB-Tätigkeit mit einer abgestimmten, legalen und wirtschaftlich darstellbaren Vergütungsregelung.

3. Gleichbehandlung umsetzen:
Gleichbehandlung im möglichen Rahmen heißt, dass GfBs an allgemeinen Vergütungssteigerungen und –regelungen auf AVR-Basis konse-quent konsequent teilhaben, aber auch wie SV-pflichtige Mitarbeiter ihre Steuer (pauschal 2%) selber tragen. GfB-Vergütungen steigen, bleiben aber in einem marktkonformen Rahmen.
Schaffen Sie eine Zukunft für GfBs in der Caritas!

AKC Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH Olpe
Christoph Becker / Geschäftsführer
Christoph Rinke / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung

Caritasverband Paderborn e.V.
Patrick Wilk / Vorstand
Dietmar Jürgens / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung


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