11.06.2013, 15:56
11.06.2013 / Trennzeichen geändert.
Neue Begründung: Kunden, aber insbesondere die Mitarbeiter und die Caritas in Deutschland haben ein Recht auf eine zeitnahe Lösung und Perspektive. Wir fordern Sie auf die anstehende Sit-zung Sitzung in Fulda zu nutzen, um eine marktkonforme Nachfolgeregelung oder mindestens einen vertretbaren Übergang zu schaffen. Dabei gilt:
1. Vorrang SV-pflichtiger Tätigkeiten:
Vorrang hat die sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung als Regelsystem unserer Gesellschaft. Grundsätzlich erhalten Mitarbeiter ein Angebot für eine SV-pflichtige Beschäftigung.
2. Möglichkeit GfB nutzen:
Der Staat hat das pauschalierte GfB-System eingeführt, um differenzierte Möglichkeiten und eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen. Wir wollen dieses System verantwortungsbewusst und im Sinne unserer AVR nutzen. Wenn poten-zielle potenzielle Mitarbeiter kein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wünschen und/oder einer besonderen Zielgruppe (z.B. Rentner, MA in Elternzeit, Studenten …) angehören, gibt es das Angebot für eine GfB-Tätigkeit mit einer abgestimmten, legalen und wirtschaftlich darstellbaren Vergütungsregelung.
3. Gleichbehandlung umsetzen:
Gleichbehandlung im möglichen Rahmen heißt, dass GfBs an allgemeinen Vergütungssteigerungen und –regelungen auf AVR-Basis konse-quent konsequent teilhaben, aber auch wie SV-pflichtige Mitarbeiter ihre Steuer (pauschal 2%) selber tragen. GfB-Vergütungen steigen, bleiben aber in einem marktkonformen Rahmen.
Schaffen Sie eine Zukunft für GfBs in der Caritas!
AKC Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH Olpe
Christoph Becker / Geschäftsführer
Christoph Rinke / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung
Caritasverband Paderborn e.V.
Patrick Wilk / Vorstand
Dietmar Jürgens / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung