A petíció címzettje:
Bundestag und Bundesrat
Die Gestaltung des deutschen Beamtenrechts sieht eine lebenslange, von keiner Seite auflösbare Dienstverpflichtung gegen lebenslange Versorgungszusage vor. Im Zeitalter schnell wechselnder Berufsbilder ist das starre Beamtenrecht anachronistisch und muss vollständig abgeschaft werden. Zudem gibt es keinen Grund, dass die Altersversorgung von Beamten ein Mehrfaches der Rente normaler Bürger beträgt. Auch das muss abgeschafft werden. Höchstens in Funktionen, in denen die Staatsgewalt ausgeübt wird (Polizei, Zoll, Richter) könnte es Grund für eine höhere Loyalitätsverpflichtung und damit eine Sicherstellung der Versorgung geben.
Indoklás:
Es gibt in einer demokratischen Republik im 21. Jahrhundert keinen hinreichenden Grund mehr, das unter Kaisern und Königen zur Sicherung der unbedingten Loyalität und Abhängigkeit gegenüber den Herrschern eingeführte Berufsbeamtentum aufrecht zu erhalten. Es widerspricht einer freiheitlichen, egalitären Gesellschaft zutiefst, alle möglichen öffentlich-rechtlichen Funktionen und Verwaltungen durch privilegierte Berufsträger ausüben zu lassen. Die Sonderrechte und Versorgungen von Beamten führen zu einem in höchstem Maße unflexiblen und ineffizienten System, das zunehmend auch nicht mehr bezahlbar ist. Das Beamtenrecht vehindert sowohl die Honorierung von besonderer Leistung, wie die Sanktionierung von völligem Versagen. Es macht einen Berufswechsel von Staatsbediensteten in die "freie" Wirtschaft quasi unmöglich, weil ein Beamter seine angesammelte Altersvorsorge ersatzlos verlieren würde. Beispielsweise können Berufe, die vor 10 Jahren noch notwendig waren, heute bereits überflüssig sein oder völlig andere Anforderungen stellen. Ein Beamter ist aber auf Lebenszeit bestellt und wird weiter beschäftigt, egal ob er sich anpasst oder nicht. Sogar in der erzkonservativen Schweiz hat man das Beamtentum deshalb abgeschafft, in angelsächsischen Ländern sind die hiesigen Privilegien für Beamte (lebenslange Versorgung, Unkündbarkeit) ohnehin weitgehend unbekannt.