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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,das dass Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert oder gelockert wird.Insbesondere die Paragraphen 17 und 18.
Dôvody
Ohne eine Änderung/Lockerung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird der Bürger laut §17 KrWG seines Eigentums entmündigt.Er kann hochwertige,wertvolle Rohstoffe (Altmetall,Altpapier,Alttextilien) nicht mehr veräußern sondern muss diese dem Öffentlich-rechtlichen Entsorger kostenlos/Gebührenpflichtig überlassen. Siehe hier: https://www.buzer.de/gesetz/10089/a175227.htm Eine Änderung des Paragraphen 18 des KrWG sollte ebenfalls beschlossen werden da dieser ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar stellt.Da in der Regel die Behörde über eine Genehmigung entscheidet,die auch gleichzeitig als Konkurrent in der Wertstoffsammlung auftritt,wird hier eine Monopolisierung der Kommune gegenüber den Privaten Entsorgern praktiziert. Das bedeutet für viele Kleinbetriebe das Ende und wird Tausende Arbeitsplätze kosten. dejure.org/gesetze/KrWG/18.html