Region: Tyskland
Billede af andragendet Änderung/ Ergänzung des:  § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)
Administration

Änderung/ Ergänzung des: § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)

Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 Støttende 2 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

2 Støttende 2 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede september 2022
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Gemäß Absatz 5 bedarf es zur Versetzung, dass der abgebende Dienstherr sein Einverständnis dazu erklärt.
Ich schlage vor, folgenden Satz in Abs. 5 aufzunehmen:
Steht die Versetzung im Zusammenhang mit einer Beförderung darf der abgebende Dienstherr die betroffene verbeamtete Dienstkraft nicht länger als drei Monate nach Mitteilung des Versetzungsbegehrens halten.

Begrundelse

Hierdurch soll die Fürsorgepflicht betont und gestärkt werden, denn es darf nicht sein, dass man einer Beamtin/ einem Beamten den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang "versaut", indem man sie/ihn zwangsweise festhält!
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerät allzu oft zu einer leeren Floskel, während im realen Berufsleben Existenzen zerstört werden, weil eine Behörde meint, auf kein Personal verzichten zu können. Wenn man mit so einem allgemeinen Argument die Fürsorge bereits wegwischen kann.....was ist sie dann überhaupt wert?

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