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Änderung/ Ergänzung des: § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)

Kampanje tas opp
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 Støttende 2 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet september 2022
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Gemäß Absatz 5 bedarf es zur Versetzung, dass der abgebende Dienstherr sein Einverständnis dazu erklärt.
Ich schlage vor, folgenden Satz in Abs. 5 aufzunehmen:
Steht die Versetzung im Zusammenhang mit einer Beförderung darf der abgebende Dienstherr die betroffene verbeamtete Dienstkraft nicht länger als drei Monate nach Mitteilung des Versetzungsbegehrens halten.

Grunnen til

Hierdurch soll die Fürsorgepflicht betont und gestärkt werden, denn es darf nicht sein, dass man einer Beamtin/ einem Beamten den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang "versaut", indem man sie/ihn zwangsweise festhält!
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerät allzu oft zu einer leeren Floskel, während im realen Berufsleben Existenzen zerstört werden, weil eine Behörde meint, auf kein Personal verzichten zu können. Wenn man mit so einem allgemeinen Argument die Fürsorge bereits wegwischen kann.....was ist sie dann überhaupt wert?

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