Regione: Germania
Immagine della petizione Änderung/ Ergänzung des:  § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)
Amministrazione

Änderung/ Ergänzung des: § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)

La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 Supporto 2 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

2 Supporto 2 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato settembre 2022
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Gemäß Absatz 5 bedarf es zur Versetzung, dass der abgebende Dienstherr sein Einverständnis dazu erklärt.
Ich schlage vor, folgenden Satz in Abs. 5 aufzunehmen:
Steht die Versetzung im Zusammenhang mit einer Beförderung darf der abgebende Dienstherr die betroffene verbeamtete Dienstkraft nicht länger als drei Monate nach Mitteilung des Versetzungsbegehrens halten.

Motivazioni:

Hierdurch soll die Fürsorgepflicht betont und gestärkt werden, denn es darf nicht sein, dass man einer Beamtin/ einem Beamten den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang "versaut", indem man sie/ihn zwangsweise festhält!
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerät allzu oft zu einer leeren Floskel, während im realen Berufsleben Existenzen zerstört werden, weil eine Behörde meint, auf kein Personal verzichten zu können. Wenn man mit so einem allgemeinen Argument die Fürsorge bereits wegwischen kann.....was ist sie dann überhaupt wert?

Grazie davvero per il vostro appoggio, Thomas Apitz da Bonn
Domande ai promotori

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Novità

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