Verwaltung

Änderung/ Ergänzung des: § 28 Abs. 5 Bundesbeamtengesetz (Versetzung)

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 Unterstützende 2 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterstützende 2 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Gemäß Absatz 5 bedarf es zur Versetzung, dass der abgebende Dienstherr sein Einverständnis dazu erklärt.
Ich schlage vor, folgenden Satz in Abs. 5 aufzunehmen:
Steht die Versetzung im Zusammenhang mit einer Beförderung darf der abgebende Dienstherr die betroffene verbeamtete Dienstkraft nicht länger als drei Monate nach Mitteilung des Versetzungsbegehrens halten.

Begründung

Hierdurch soll die Fürsorgepflicht betont und gestärkt werden, denn es darf nicht sein, dass man einer Beamtin/ einem Beamten den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang "versaut", indem man sie/ihn zwangsweise festhält!
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerät allzu oft zu einer leeren Floskel, während im realen Berufsleben Existenzen zerstört werden, weil eine Behörde meint, auf kein Personal verzichten zu können. Wenn man mit so einem allgemeinen Argument die Fürsorge bereits wegwischen kann.....was ist sie dann überhaupt wert?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Apitz aus Bonn
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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