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Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Begrundelse
Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
11.01.2016
Andragendet slutter:
08.03.2016
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-09-2017Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages... mere
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