Region: Germany

Arbeitsrecht - Löschen der Abmahnungen aus der Personalakte

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

135 signatures

The petition is denied.

135 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.

Reason

Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.

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Petition details

Petition started: 01/11/2016
Petition ends: 03/08/2016
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
    maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
    gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
    Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
    Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... further

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