Arbeitsrecht - Löschen der Abmahnungen aus der Personalakte

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
135 Ondersteunend 135 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

135 Ondersteunend 135 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.

Reden

Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.

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Nieuws

  • Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
    maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
    gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
    Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
    Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... verder

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