135 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Obrazloženje
Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.
Link na peticiju
Listić za odvajanje s QR kodom
Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
11. 01. 2016.
Peticija završava:
08. 03. 2016.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
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Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.