135 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Razões
Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.
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Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
11/01/2016
Petição termina:
08/03/2016
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.