Région: Allemagne

Arbeitsrecht - Löschen der Abmahnungen aus der Personalakte

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
135 Soutien 135 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

135 Soutien 135 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.

Raison

Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.

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Actualités

  • Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
    maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
    gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
    Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
    Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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