135 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Raison
Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
11/01/2016
Fin de la pétition:
08/03/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.