Arbeitsrecht - Löschen der Abmahnungen aus der Personalakte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

135 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

135 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen an Mitarbeiter/-innen nach maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.

Begründung

Es besteht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber rechtskräftig Verurteilten Personen,deren Straftaten nach 1, 3 bzw. 10 Jahren (abhängig von der Tat) aus dem Bundeszentralregister; bzw.dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.01.2016
Petition endet: 08.03.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-800-028317Arbeitsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass durch den Arbeitgeber erteilte Abmahnungen nach
    maximal zwei Jahren aus der Personalakte gelöscht werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Ungleichbehandlung
    gegenüber rechtskräftig verurteilten Personen bestehe, deren Straftaten in
    Abhängigkeit von der Tat nach ein, drei bzw. zehn Jahren aus dem
    Bundeszentralregister bzw. dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht würden.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... weiter

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