Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 16.04.2021Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Sie haben es mit Sicherheit der Presse bereits entnommen: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Landesgesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz, da der Bund das Mietpreisrecht abschließend geregelt hat (Verweis auf Mietpreisbremse). Zudem liegt die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Bund. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter des höchsten Gerichts in Deutschland ging einstimmig, also acht zu null aus. Man kann also sagen, dass die Entscheidung eindeutig war und keinen Ermessensspielraum gelassen hat. Umso größer lässt es mich fragend zurück, wie die rot-rot-grüne Regierung in Berlin, das höchst umstrittene Gesetz umsetzen konnte und sehenden Auges in den Rechtsbruch gesteuert ist. Im Vorhinein gab es unüberhöhrbare Kritik und rechtliche Bedenken, selbst aus den eigenen Parteien des linken Spektrums. Die Frage nach politischen Konsequenzen muss, meiner Meinung nach, zwingend gestellt werden. Die Bilanz des Berliner Mietendeckels? Massive Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten, Investitionen wurden ausgebremst und eingestellt, er hat keine keine einzige Wohnunh geschaffen und das Mietangebot in Berlin ist im Jahr 2020 um circa 30% gesunken. Nun kommen auf viele Mieterinnen und Mieter Nachzahlungen zu. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte die Berliner ja "netterweise" darauf hingewiesen, dass Mieterinnen und Mieter wieder die eigentliche Miete zahlen müssen, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Ein Gestez ohne juristisches Fundament war geboren und nun stehen viele vor großen Problemen, die das Geld nicht zurückgelegt haben. Für mich ist völlig klar, dass keine Mieterin und kein Mieter aufgrund des Politikversagens der Berliner Regierung seine Wohnung verlieren darf. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die vor allem für die Steuerzahler teuer werden dürfte. Vonovia hat bereits angekündigt, dass sie "keine Miete zurückfordern werden". Dieses Zugeständnis muss das Weltbild von der rot-rot-grünen Regierung zumindest einmal durchrütteln. Auch viele Kleinvermieter sind weiterhin im engen Austausch mit ihren Mietparteien und versuchen kompatible Lösungen zu finden, oftmals hat das finanzielle Einbußen für moderate Kleinvermieter zur Folge. Das wird in den Medien zu selten erwähnt. Worauf ichnnoch einen Blick werfen möchte, sind die vielen moderaten Kleinvermieter, die nicht unbedingt die finanziellen Mittel haben, auf die ausgebliebene Miete zu verzichten. Es ist ihr gutes Recht, die Forderung der Nachzahlung zu stellen, zu Vertrauensverlusten und "Greul" wird es in vielen Fällen dennoch führen. RRG hat dem gesamten Berliner Wohnungsmarkt einen maximalen Bärendienst erwiesen. Im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es allerdings nicht zu Einsicht, sondern es wurde reflexartig der Ruf eines bundesweiten Mietendeckels lauter. Willkommen im Wahlkampf 2021 - Nicht nur der Bundestag wird am 26. September gewählt, sondern auch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Was bedeutet das für uns? Wir sollten weiter viele Menschen dafür sensibiliseren, dass die ideologie-getriebene Politik von RRG schädlich für den Wohnungsmarkt ist und viele langjährige Vertrauensverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern zerstört.
Zum Abschluss möchte ich mich nochmals bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.
Bleiben Sie gesund,
ME -
Petition in Zeichnung
am 04.08.2020Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher ist am Sonntagabend zurückgetreten. Es sei zu Fehlern bei der Abrechnung ihrer Bezüge aus Verwaltungsrats- und Aufsichtsratstätigkeiten gekommen, schrieb die Linken-Politikerin in einer Mitteilung. Sie habe es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben an die Landeskasse zurückzuzahlen. Es geht um einen Fehlbetrag von 7000 Euro.
Katrin Lompscher gilt als eine der entschiedensten Verfechterinnen des Berliner Mietendeckels und ihre Bilanz als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ist eher dürftig:
- sinkende Genehmigungen an Wohnungsneubauten -> Die Zahl der genehmigten Wohnungsneubauten sank von 24 743 im Jahr 2016 auf 22 524 im vergangenen Jahr
- teure Rückkäufe
- Abschrecken von Investoren -> Schon vor dem Beschluss Mietendeckels Ende Januar kündigten Genossenschaften und andere Bauträger an, keine Wohnbauten in Berlin mehr errichten zu wollen, weil diese nicht mehr wirtschaftlich erstellt werden könnten. Der schwedische Wohnbaukonzern Akelius erklärte etwa, geplante Investitionen im Volumen von 500 Millionen Euro in Berlin nicht mehr zu tätigen.
- Verknappung des Angebots
-Steigerung des Angebots an Eigentumswohnungen
Wenn man all das liest, kann man gespannt sein, wer als Nachfolger*in das Amt besetzen wird. Allerdings stellt sich hier auch die Frage nach einer Verantwortung, wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel einkassieren sollte.
Dahingehend gibt es auch das nächste Gerichtsurteil hinsichtlich des Berliner Mietendeckels: Das Landgericht Berlin hält die Stichtagsregelung für unwirksam. Damit sind Mieterhöhungen bis zum 23. Februar, als das Gesetz in Kraft trat, rechtens. Die Stichtagsregelung hatte Mieterhöhungen rückwirkend bis zum 18.06.2019 verboten. www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/07/mietendeckel-berlin-gericht-urteil-verfassungsgemaess.html
Weiterhin bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bald zu einem Urteil kommt. Am 06. Mai hatten ja die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Normenkontrollklage eingereicht.
Am 25. Mai wurde zudem beim Berliner Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht: Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus gehen davon aus, dass der Mietendeckel unvereinbar mit der Verfassung ist und setzen auf eine Klärung auch auf Landesebene.
Es bleibt also spannend und an dieser Stelle bitte ich Sie nochmals die Petition weiterhin zu promoten, um weitere Unterstützer gewinnen zu können.
Herzliche Grüße! -
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Berliner Mietendeckel kommt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben ihre Normenkontroll-Klage gegen das Gesetz des Landes Berlin fertig gestellt. Am Mittwoch früh bestätigte das oberste Gericht, dass der Antrag zur Entscheidung vorliege.
Das BverfG wird, hoffentlich zeitnah, Rechtssicherheit schaffen und meines Erachtens den Berliner Mietendeckel einkassieren.
Der Berliner Senat hat mit dem Mietendeckel viele Unsicherheiten und Vertrauensverluste geschaffen und muss sich die Frage nach Konsequenzen, bei einer Verfassungswidrigkeit, gefallen lassen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit in dieser außergewöhnlichen Zeit,
Maximilian Erlhagen