14 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Beamten der Postnachfolgeunternehmen genau so besoldet werden, wie die Bundesbeamten.
Begründung
Für die Berechnung der Pension wird ein Grundgehalt vorausgesetzt. Im Internet werden Gehaltsrechner u.A. vom Beamtenbund angeboten die zwischen Bundesbeamten und Beamten der Postnachfolgeunternehmen unterscheiden. Beispielsweise liegt das Grundgehalt A12 Stufe 8 für Bundesbeamte bei 4814,81 €, für Beamte der Postnachfolgeunternemen bei 4585,63 €. Warum sollen, wenn diese Zahlen richtig sind, die Pensionen mit knapp 300 € weniger berechnet werden. Bei der Privatisierung wurde zugesagt, den beurlaubten Beamten der Postnachfolgeunternehmen entstehen keine Nachteile. Die BPM-Verfügungen kann ich bei Bedarf nachliefern.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.06.2017
Petition endet:
25.07.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-08-2012-020928 Besoldungsrecht der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Beamte der Postnachfolgeunternehmen
genauso besoldet werden wie Bundesbeamte.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an,
Ruhestandsbeamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) seien im Vergleich zu
Beamtinnen und Beamten, die in der Bundesverwaltung tätig seien, hinsichtlich ihrer
Besoldungshöhe schlechter gestellt. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass die
Berechnung der Ruhegehälter wegen der abgesenkten Besoldung der Beamten bei
den PNU für... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.