Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuß
In Folge der Corona-Pandemie wurden von der Bundesregierung und dem Bundesgesundheitsminister Maßnahmen ergriffen, welche weitreichende Einschnitte in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung darstellen.
Daher fordern wir, die Unterzeichner dieser Petition, die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages, welcher untersuchen soll, ob diese getroffenen Maßnahmen und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstellen.
Begründung
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine Situation geschaffen, die nicht im Einklang mit Artikel 80 des Grundgesetzes steht. Durch die Anpassung des §28 des Infektionsschutzgesetztes wird in elementare Grundrechte der Bürger (geschützt durch das Grundgesetz) eingegriffen, wie z.B.:
- Artikel 2 Abs. (1) - Freiheit der Person
- Artikel 2 Abs. (2) - Körperliche Unversehrtheit (Stichworte: Maskenzwang, Impfzwang)
- Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
- Artikel 11 - Freizügigkeit
- Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Dies ist angesichts der neuesten Untersuchungsergebnisse und der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das tatsächliche Gesundheitsrisiko des Corona-Virus nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen und stellt sogar einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es geht hier um die freiheitlichen Rechte aller Bürger dieses Landes, also von Euch allen! Ein System, welches diese Rechte nicht achtet, ist keine Demokratie, sondern eine Diktatur.