Eherecht - Grundsätzliche Anerkennung von im europäischen Ausland geschlossenen Ehen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, im europäischen Ausland geschlossene Ehen, auch mit nicht europäischen Ehepartnern, grundsätzlich anzuerkennen.

Begründung

Es kann nicht sein, dass eine in Dänemark oder anderer zu Europa gehörender Staaten, geschlossene Ehe nicht anerkannt wird, wenn einer der Partner kein Deutscher Staatsbürger ist und nur mit einem Touristenvisum geheiratet hat. Die deutschen Botschaften alle geschlossenen Ehen dieser Art unter Generalverdacht der Scheinehe stellt. Dabei die Bearbeitung von Ehegattennachzügen zeitlich verschleppt. Reguläre Arbeitsaufnahmen verzögert und verhindert. Die Ausslänerbehörden sich dann auf Visumvergehen beziehen, weil einer der Partner eben nur ein Touristenvisum bei Eheschließung hatte.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4030-030922

    Eherecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im europäischen Ausland geschlossene Ehen, auch mit
    nicht europäischen Ehepartnern, grundsätzlich anzuerkennen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das deutsche Internationale
    Eheschließungsrecht müsse dahingehend modifiziert werden, dass Eheschließungen
    aus dem europäischen Ausland in Deutschland vorbehaltlos anerkannt werden. Im
    Aufenthaltsrecht sei die Erleichterung des Ehegattennachzugs bei Eheschließungen
    im... weiter

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