Region: Bayern
Bildung

Examensverluste stoppen! Prüfungen dürfen nicht länger verloren gehen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

6.136 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

6.136 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

🔵 Situation

Was ist passiert?

Jahr für Jahr erreicht nach Ablegung des Ersten Staatsexamens ein Teil der Lehramtsstudierenden die schockierende Nachricht: Ihre geschriebenen Klausuren sind nicht mehr auffindbar! Auch der Prüfungsjahrgang Frühjahr 2020 war davon in verschiedenen Fächern betroffen. Das Kultusministerium informiert in einem kurzen Brief zwar mit „außerordentlichem Bedauern” über das Verschwinden der Prüfungen, aber verlangt gleichzeitig innerhalb weniger Tage eine Entscheidung für eine der zwei Optionen: erneute Ablegung der Prüfung oder das Akzeptieren der Note „ungenügend”.

Folgen für die Prüflinge

Bei beiden Optionen ist der vollwertige Antritt des Vorbereitungsdienstes als Beamter/Beamtin auf Widerruf nicht möglich. Prüflinge, die keinerlei Schuld an dieser skandalösen Misere trifft, haben gravierende Nachteile, die nicht mehr ausgeglichen werden können.

🔺 Forderungen

  1. Digitalisierung und Sicherung der Prüfungsarbeiten vor dem Versand

  2. Absolut transparentes Prüfungs- und Korrekturverfahren: Sendungsverfolgung und vollständige, lückenlose Dokumentation der einzelnen Korrekturphasen

  3. Verbesserung der Kommunikation – Informationspflicht gegenüber den Prüflingen schneller und transparenter gestalten

  4. Keine Benachteiligung der Prüflinge bei Fehlern anderer - bei tatsächlichem Verlust: Eintragung der Durchschnittsnote anstatt erneutem Ablegen

Begründung

Keine Einzelfälle: Der Verlust von Examensaufgaben geschieht seit Jahren - immer und immer wieder. Konsequenzen und Verbesserungen werden durch die Verursacher offensichtlich nicht eingeleitet. Ausbaden müssen die Fehler des Kultusministeriums die Studierenden, indem sie die einzige Möglichkeit wählen, die die geringsten Nachteile mit sich bringt: die Prüfung(en) erneut schreiben. In diesem Jahr sind mindestens 17 Studierende betroffen, 2018 war der letzte größere Fall mit mindestens acht Personen in Passau aber auch in den Jahren zuvor gibt es Betroffene. Viele Studierende trauen sich allerdings nicht in die Öffentlichkeit und geben lieber klein bei, da sie Angst vor eventuellen Nachteilen bei ihrem künftigen Arbeitgeber haben.

Keine Verbesserungen trotz jahrelanger Pannenserie: Das Kultusministerium hat es unterlassen, trotz immer wieder gleicher fehlerhafter Abläufe (Verschwinden von Prüfungsklausuren) ein effektives Konzept zur Vermeidung dieser Fehler zu erarbeiten. Damit wird die "Beweislast" unzulässigerweise umgekehrt und weiteren Generationen von Prüflingen aufgebürdet. Es dürfte zudem klar sein, dass das Vertrauen in das Ministerium stetig schwindet.

Alternativlosigkeit und Zwangssituation: Das Kultusministerium bemerkt den Verlust erst nach einigen Monaten und informiert die Prüflinge in einem kurzen Brief. Innerhalb weniger Tage wird eine Entscheidung für eine der zwei Optionen verlangt: erneute Ablegung der Prüfung oder das Akzeptieren der Note „ungenügend”. Prüflinge, deren Examen in Erziehungswissenschaften verloren geht, haben sogar nur die einzige Option des Wiederholens. Die Betroffenen können die Auswahlmöglichkeiten aber ohne weitere Erläuterungen nicht und nur unzureichend bewerten, da weder bekannt ist, was man unter einem „Referendariat im Rahmen einer Hospitation“ verstehen kann, noch, weil zum Teil die übrigen Noten ausstehend sind. Eine Rechtsbelehrung sucht man ebenfalls vergebens. Die meisten Studierenden sind auf das Gehalt des Vorbereitungsdienstes angewiesen, daher besteht der indirekte Zwang, die Prüfung als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst erneut abzulegen und die miteinhergehenden Nachteile zu akzeptieren.

Benachteiligung der Prüflinge: Aufgrund der „Corona-Situation“ können die Prüflinge des Fächerexamens als Ausnahme in diesem Jahr immerhin auch ohne vollständige Ergebnisse als Angestellte vorläufig in den Vorbereitungsdienst starten. Während dieser an sich schon fordernden und intensiven Zeit müssen sie aber zusätzlich noch die Vorbereitung und die Ablegung der erneuten Prüfung bewerkstelligen. Erst wenn diese Ergebnisse dann vorliegen, werden die angehenden Lehrkräfte im Falle des Bestehens zu Beamten auf Widerruf ernannt. Andernfalls wird den Angestellten gekündigt und sie sind bis zum nächsten Jahr arbeitslos und somit ohne Verdienst. Nach dem Urteil des VGH München von 2015 dürfen die betroffenen Prüflinge allerdings nur einen „geringstmöglichen Nachteil” erleiden. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist damit in unseren Augen nicht gewahrt.

Alternativen, die keine Alternativen sind: Die angebotene Möglichkeit „ungenügend” würdigt in keinerlei Weise die Leistung und Anstrengung der Prüflinge und verschlechtert die Prüfungsleistung in inakzeptabler Form. In manchen Fällen führt diese Option sogar zum Nichtbestehen der drei Prüfungen im gesamten Fach. Gerade für eine Verbeamtung werden aber gute Noten benötigt. Hätte das Kultusministerium ernsthaftes Interesse an der Behebung und am Ausgleich dieser unverschuldeten Misere, würde es eine Einzelfallbetrachtung vornehmen und nicht standardisierte Optionen zur Auswahl stellen, die die Benachteiligung zum Teil noch vergrößern.

Intransparenz: Prüflinge, deren Prüfungen nicht mehr auffindbar sind, wollen wissen, wie es zu dieser Misere kam und was sie nun für Möglichkeiten haben. Leider berichten Studierende von langwierigen Telefonaten, in denen sie ohne echte Lösungsansätze abgespeist werden. Trotz mehrmaliger Nachfragen werden wichtige Informationen (z.B. Sendungsverlauf, Datum der Sendung, Zeitpunkt des Bemerkens des Verschwindens) aufgrund z.B. des Totschlagargumentes „Datenschutz” vorenthalten. Eine vollumfängliche Aufklärung der Umstände bleibt aus und hinterlässt ein Gefühl der Geheimniskrämerei.

🔵 Abschluss

Seit Jahren wird in unprofessioneller und skandalöser Weise durch Examensverluste jungen Menschen die Zukunft verbaut. Das Kultusministerium wird seiner Vorbildfunktion nicht gerecht, da es nichts Effektives dafür tut, diesen Fehler im System und die entstehenden Ungerechtigkeiten zu beheben. Wir fordern Taten statt Worte, denn jahrelanges „außerordentliches Bedauern“ hilft niemandem! Daher: Examensverluste stoppen! Jetzt!

Initiator: Florian Schwing im Namen einiger betroffener Studierenden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.08.2020
Petition endet: 27.09.2020
Region: Bayern
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    Jawoll: Erste Erfolge sind zu verbuchen!

    Kurzversion:
    ▶ Härtefallregelung für von Verlusten betroffene Studierende (erledigt)
    ▶ Effektive Verbesserungen im Prüfungs- und Korrekturprozess (erledigt)
    ▶ Tiefergehende Prüfung von Digitalisierungsmöglichkeiten (noch ausstehend)

    Langversion:
    Die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultus beriet am vergangenen Donnerstag rund 20 Minuten über meine Petition. Es war eine rege Diskussion mit einem gemeinsamen Tenor: So wie bisher kann es nicht weitergehen!
    ✔️ - Erledigt: Um den Forderungen der Petition zu entsprechen, wurden vom Kultusministerium einige kleinere Verbesserungen im Prüfungs- und Korrekturprozess initiiert. Diese helfen nach... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    Viel Zeit ist seit dem letzten Update vergangen, allerdings gab es auch kaum etwas zu berichten. Das ändert sich jetzt, denn in der morgigen Sitzung des "Ausschuss für Bildung und Kultus" wird endlich über meine Petition entschieden werden. Aufgrund der Besuchsbeschränkungen kann die Sitzung leider nur per Livestream verfolgt werden - ich hoffe, ihr seid mit dabei!
    Beginn der Sitzung ist um 9.15 Uhr, allerdings gehe ich davon aus, dass die Behandlung zwischen 11 Uhr und 12.45 Uhr passieren wird. Hier der Link: www.youtube.com/watch?v=-gKCNy2hVAA

    ℹ️ Was könnte morgen beschlossen werden? ℹ️
    Auch wenn es wohl aus "Kosten- und Zeitgründen" keine Digitalisierung der Prüfungsarbeiten geben wird (in... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    PETITIONSÜBERGABE: Check ✅
    Genau vor einer Woche (13. Oktober) konnte ich die Petition mitsamt der über 6100 Unterschriften endlich persönlich an Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben und kurz mit ihr reden. Sie versprach mir, die Petition an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten und zeigte sich dem Anliegen recht offen. Insgesamt war es ein sehr erfolgreicher und spannender Nachmittag im Bayerischer Landtag!

    👏 Nun gilt es zunächst, ein großes Dankeschön auszusprechen an:
    - Frau Aigner, die sich für unser Anliegen Zeit genommen hat und so die Wertschätzung von Seiten der Politik entgegengebracht hat.
    - den BLLV, der sich mit seinem Unterstützungsbrief voll und ganz hinter die Forderungen der... weiter

Fehler dürfen nicht zu Lasten des Geprüften passieren! Die Leistung "Ungenügend" hat hier jemand anderes erbracht. Wiederholen oder 6 ist kein Angebot sondern eine Frechheit gegenüber dem Prüfling. Leider ist dieser in einer absoluten Abhängigkeit (gegenüber dem Freistaat) und traut sich nur selten öffentlichen Protest. Dies verdient jede Unterstützung.

Wir haben alle unter der aktuellen situation zu leiden. Wir alle geben unser bestes. Viele sind in kurzarbeit, viele versuchen dies für ihre Kollegen zu verhindern. Hier geht es nur um eventuell ein paar Monate. Ich verstehe den ganzen Aufruhr nicht. Im allgemeinen bin ich auf für eine duale Ausbildung bevor überhaupt ein akademischer oder sonstiger weg nach der Schule eingeleitet werden kann. Kostet Zeit - aber hilft allen Beteiligten.

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