Region: Sachsen
Bildung

Freie Schulen - gleiche Schulen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsident des Sächsischen Landtages
14.478 Unterstützende 13.669 in Sachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

14.478 Unterstützende 13.669 in Sachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.01.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Sächsische Verfassung legt die Erfüllung des Bildungsauftrages gleichrangig in die Hände freier und staatlicher Schulen. Freien Schulträgern wird die Erstattung des Schulgeldes durch die Landesverfassung zugesichert, wenn diese ein solches zur Erfüllung des Bildungsauftrages erheben müssen. Obwohl mit der Neufassung des Sächsischen Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) 2015 einige Benachteiligungen freier Schulen beseitigt wurden, bestehen andere weiterhin. Deshalb fordern wir den Sächsischen Landtag auf, das SächsFrTrSchulG so zu ändern, dass die verfassungsmäßige Gleichrangigkeit freier und staatlicher Schulen bei der Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrages dauerhaft gewährleistet wird. Insbesondere fordern wir:

  1. Streichung des Absenkungsfaktors 0,9 bei der Ermittlung der Personalkostenzuschüsse.

  2. Berücksichtigung aller Sachkosten bei der Berechnung der Schülerausgabensätze.

  3. Beteiligung freier Schulträger im Verhältnis ihrer Schüler oder Schulen an allen staatlichen und kommunalen Schul-Förderprogrammen.

  4. Ermöglichung der Beurlaubung beamteter Lehrkräfte an freie Schulen.

Begründung

Schulen in freier Trägerschaft müssen in mindestens gleichem Maß wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft den Bildungsauftrag erfüllen und Bildungsstandards einhalten. Träger freier Schulen müssen gemeinnützig arbeiten. Wenn der Freistaat die freien Schulen nicht ausreichend finanziert, also in gleichem Maße wie die staatlichen Schulen, dann bleiben den freien Trägern kaum Möglichkeiten, das Defizit zu decken:

  1. Einsparungen bei den Sachausgaben bieten kaum Potential: Eine Schule braucht Räume mit Heizung, Strom und Wasser. Schüler und Lehrer brauchen ein Minimum an Lehr- und Lernmitteln. Gesetzliche Vorgaben wie Brandschutz, Unfallschutz und Datenschutz kosten Geld. Investitionen und Abschreibungen sind ohnehin zu wenig in den Zuschüssen berücksichtigt.

  2. Einsparungen beim Personal: Da auch freie Schulen nicht ohne Lehrer unterrichten können, kann nicht an den Stellen, sondern kann nur am Gehalt gespart werden. Tatsächlich begründet der Gesetzgeber die Absenkung der Personalkosten damit, dass freie Träger nicht nach Tarif zahlen müssten. Angesichts des massiven Lehrermangels fällt diese Einsparungsmöglichkeit aber weg: Wer gute Lehrer haben will, muss auch gut bezahlen. Die Verbeamtung von Lehrern, die freie Träger nicht vornehmen können, verschärft diese Situation zusätzlich.

  3. Beteiligung der Eltern über ein Schulgeld: Tatsächlich kann kein Träger vollständig auf Schulgeld verzichten. Aber dafür sollte er nach Artikel 102 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung eine Erstattung erhalten, wenn er kein Schulgeld erhebt: "Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich." - Dieser Ausgleich wird verwehrt. Eltern von Schülern an freien Schulen werden so für die Bildung ihrer Kinder vom Staat doppelt zur Kasse gebeten: über die Steuer wie jeder Bürger des Landes und noch zusätzlich über Schulgeld. Das ist nicht gerecht und entspricht nicht der Sächsischen Verfassung.

Es hatte gute Gründe, dass die Autoren der Sächsischen Verfassung freie und staatliche Schulen gleichrangig behandeln und einen Schulbetrieb ohne Schulgeld ermöglichen wollten: Das Schulmonopol des Staates sollte überwunden werden, um die Bildungslandschaft vielfältiger, freier und besser zu machen. Den Schulen vor Ort sollte ermöglicht werden, Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung des Freistaates für die schulische Bildung wurde bewusst vom Betrieb eigener Schulen getrennt. Diese Verantwortung besteht in der Formulierung des Bildungsauftrages, der Vorgabe von Standards und der Aufsicht über die Erfüllung des Bildungsauftrages und Einhaltung der Bildungsstandards. Freie Schulen sind als öffentliche Schulen an die gleichen Standards und den gleichen Bildungsauftrag des Freistaates Sachsen gebunden, wie es staatliche Schulen sind. Die freien Schulen erfüllen den Bildungsauftrag in wenigstens gleichem Maße wie staatliche Schulen, wenigstens zu 100 % - und sie wollen dafür auch 100 % Finanzierung.

Das betrifft auch die Beteiligung an Förderprogrammen, vor allem solchen, die über die Kommunen ausgereicht werden. Kommunen sind meist selbst Schulträger und haben als solche auch eigene Interessen, eben die eigenen Schulen gut auszustatten. Wenn die Interessen der freien Schulträger (welche teilweise auch Schulen in mehreren Kommunen betreiben) nicht von vornherein berücksichtigt werden, dann laufen freie Schulträger Gefahr, leer ausgehen und keine Mittel aus den Förderprogrammen bekommen. So geschehen bei den Schulbau-Invest-Programmen des Bundes und der Finanzierung von Schulsozialarbeitern an Oberschulen. Die Umsetzung des DigitalPaktes zeigt jetzt endlich, dass es auch anders geht. Dort werden die Mittel im Verhältnis der Schülerzahlen zwischen den kommunalen und freien Schulträgern gerecht aufgeteilt. Damit ist eine gleichrangige Beteiligung der freien Schulen gewährleistet. Wir wollen, dass dies in Zukunft für jedes schulische Förderprogramm zum Maßstab wird. Schüler an freien Schulen sind genauso viel wert wie Schüler an staatlichen Schulen.

Deutschlandweit hat die Politik versäumt, rechtzeitig auf den Lehrermangel zu reagieren. Nun ist er in der Breite und auch in Sachsen angekommen. Der Freistaat hat mit einem breiten Maßnahmenpaket geantwortet - und in einem entscheidenden Punkt nur "sein" Lehrerproblem im Blick: Er wirbt mit der Verbeamtung und damit mit Sozialleistungen und Sicherheiten, die freie Schulträger einfach nicht bieten können. Damit dies zu keiner groben Benachteiligung freier Schulen führt, fordern wir zumindest die Möglichkeit der Beurlaubung von Lehrkräften im Beamtenverhältnis an freie Schulträger.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.freie-schulen-gleiche-schulen.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Petitionsunterzeichner,

    vielen Dank für Ihre Unterschrift und die damit verbundene Unterstützung unseres Anliegens.

    Die Petition wird am 30.01.2020 im Landtag an den Präsidenten übergeben. Die Übergabe erfolgt durch ausgewählte Schülersprecher der verschiedenen Schularten, sowie den Vertretern der Spitzenverbände AGFS, Schulstiftung der evangelischen Schulen Sachsen, Bistum Dresden-Meißen, VdP, VSBI und der Liga der Wohlfahrtspflege Sachsen.

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Schulen in Sachsen (LAGSFS) ist darüber hinaus in einem aktiven Austausch mit dem sächsischen Kultusministerium, damit die von Ihnen unterstützen Forderungen aus unserer Petition erfolgreich umgesetzt werden können.

    Für Informationen... weiter

Eltern sollten unabhängig vom Geldbeutel die Wahl haben, nach welcher pädagogischen Idee ihre Kinder unterrichtet werden. Der Staat sollte darüber die Aufsicht haben, aber die Voraussetzungen sollten für alle gleich sein.

Wer eine Gleichstellung fordert, sollten auch die gleichen Pflichten haben und nach gleichen Werten handeln. Diesen Grundsatz sehe ich bei freien Trägern nicht gegeben. Besonders bei den Aufnahmekriterien herrscht absolute Intransparenz. Grundsätze die an staatlichen Gymnasien gelten, wie Bildungsweg (Entfernung vom Wohnort zur Schule), Inklusion und Geschwisterkinder sowie Bildungsempfehlung gelten nur selten als Grundprinzipien. Deshalb ganz klar nein!

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