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Petycja została wycofana przez składającego petycję
Petycja skierowana jest do: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Änderung des Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II: Erweiterung der Begünstigten hinsichtlich ALG I Verlängerung um 3 Monate auch für Arbeitssuchende, deren ALG I - Bezug bereits schon in den Monaten März und April abgelaufen ist und nicht erst zum 1. Mai.
Uzasadnienie
Die Coronakrise betrifft die gesamte Bevölkerung seit März. Arbeitssuchende, deren ALG I im März und April ausgelaufen ist/ausläuft, sind ebenso von der Krise betroffen, wie Arbeitssuchende, deren ALG I ab 1. Mai ausläuft. Eine Einschränkung der Begünstigten mit Start 1. Mai ist diskriminierend und unsozial. Es gibt keine logische wirtschaftliche Begründung, warum die Arbeitssuchenden, deren ALG-Bezug in den 2 Monaten vor 1. Mai beendet wurde nicht sozial und wirtschaftlich beeinträchtigt sind von der Krise wie Arbeitssuchende, deren ALG am 1. Mai ausläuft..
U.a. sind zahlreiche Saisonarbeiter aus dem Tourismus und Hotelerie, deren Saison nicht im April/ Mai starten konnte, von der Situation betroffen, dass der ALGI- Bezug vor dem 1. Mai ausgelaufen ist, sie aber nicht in ihre Saisonarbeitstelle zurück kehren können und somit auch kein Kurzarbeitergeld erhalten, keinen Lohn und kein sonstiges Einkommen und Unterstützung.
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Ruszyła petycja:
30.04.2020
Petycja się kończy:
29.04.2021
Region:
Niemcy
Kategoria:
Praw obywatelskich
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
u 14.10.2020Petition beendet.
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Änderungen an der Petition
u 02.05.2020 -
Änderungen an der Petition
u 02.05.2020