24 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Änderung des Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II: Erweiterung der Begünstigten hinsichtlich ALG I Verlängerung um 3 Monate auch für Arbeitssuchende, deren ALG I - Bezug bereits schon in den Monaten März und April abgelaufen ist und nicht erst zum 1. Mai.
Begründung
Die Coronakrise betrifft die gesamte Bevölkerung seit März. Arbeitssuchende, deren ALG I im März und April ausgelaufen ist/ausläuft, sind ebenso von der Krise betroffen, wie Arbeitssuchende, deren ALG I ab 1. Mai ausläuft. Eine Einschränkung der Begünstigten mit Start 1. Mai ist diskriminierend und unsozial. Es gibt keine logische wirtschaftliche Begründung, warum die Arbeitssuchenden, deren ALG-Bezug in den 2 Monaten vor 1. Mai beendet wurde nicht sozial und wirtschaftlich beeinträchtigt sind von der Krise wie Arbeitssuchende, deren ALG am 1. Mai ausläuft..
U.a. sind zahlreiche Saisonarbeiter aus dem Tourismus und Hotelerie, deren Saison nicht im April/ Mai starten konnte, von der Situation betroffen, dass der ALGI- Bezug vor dem 1. Mai ausgelaufen ist, sie aber nicht in ihre Saisonarbeitstelle zurück kehren können und somit auch kein Kurzarbeitergeld erhalten, keinen Lohn und kein sonstiges Einkommen und Unterstützung.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.04.2020
Petition endet:
29.04.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 14.10.2020Petition beendet.
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Änderungen an der Petition
am 02.05.2020 -
Änderungen an der Petition
am 02.05.2020
Debatte
Gleichstellung für ALG I Bezieher, deren Anspruch vor dem 1. Mai abgelaufen ist. Die Corona Krise hat diese Menschen insbesondere diese getroffen, da sie in dem Arbeitsmarkt eintreten wollten als die Krise voll da war.
Noch kein CONTRA Argument.