Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen
Wenn es so sein soll das ab Januar 2013 die Fernseh- & Rundfunkgebühren auch für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen R/F gelten soll, bin ich strikt gegen einen solchen Gesetzesentwurf.
Perustelut
Wenn man den §§ 13 Kostenvorbehalt, SGB XII für Behinderte gelockert hätte, wäre das kein Problem. Da aber jeder Behinderte der heiraten möchte sich das auch 2 mal überlegen muss und auch Medikamentze braucht, die nicht von den Kassen getragen werden, so haben diese für alle Arten Mehraufwendungen zu zahlen, so das eine zusätzliche Gebühr von 5,99 im Monat einfach zuviel wäre.
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen bzw. wird nicht weiter verfolgt
ajankohtana 22.8.2012Ist schon alles beschlossen und da kann man eigentlich nur sagen, armes Deutschland.
Väittely
Nicht allein R/F Behinderte sind benachteiligt, sämtliche Geringverdiener oder EU-Rentner, sowie Kleinstrentner, die gerade über dem Sozialhilfesatz liegen, sind mit dem Wegfall der Einkommenshöhe-Regelung bereits seit 2005 gekniffen.
es gibt kein Kontra GEZ ist unnötig!!!