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Wenn es so sein soll das ab Januar 2013 die Fernseh- & Rundfunkgebühren auch für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen R/F gelten soll, bin ich strikt gegen einen solchen Gesetzesentwurf.
razlog
Wenn man den §§ 13 Kostenvorbehalt, SGB XII für Behinderte gelockert hätte, wäre das kein Problem. Da aber jeder Behinderte der heiraten möchte sich das auch 2 mal überlegen muss und auch Medikamentze braucht, die nicht von den Kassen getragen werden, so haben diese für alle Arten Mehraufwendungen zu zahlen, so das eine zusätzliche Gebühr von 5,99 im Monat einfach zuviel wäre.
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