Regiune: Germania
Taxe

Häusliches Arbeitszimmer: Steuerliche Absetzbarkeit erleichtern

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 42 in Germania

Petiția a fost retrasă de către petiționar

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  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Die bislang gültigen Regeln, um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Forderung nach einem separaten, mit einer eigenen Tür versehenen Raum, entspricht weder der Realität des heute verfügbaren und bezahlbaren Wohnraums noch den Bedingungen häuslicher Arbeit in Zeiten rasant fortschreitender Digitalisierung. Wer zu Hause im Home Office arbeitet, muss wertvolle Wohnfläche dafür opfern, ob sie nun von Wänden umschlossen ist oder nicht. Die dafür erforderlichen Mietkosten sollten daher in der Einnahme-Überschussrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden können. Die rigiden und mittlerweile überholten Vorstellungen des Bundesfinanzhofes, wie ein Arbeitszimmer auszusehen habe, bedürfen dringend einer Modernisierung. Es ist überfällig, dass den Worten der Bundeskanzlerin ("Die Digitalisierung verändert, wie wir leben und arbeiten.") endlich Taten folgen.

motive

Im Zuge der Covid-19-Epidemie ist die Möglichkeit des häuslichen Arbeitens viel gepriesen worden. Es wird sogar über ein Recht auf Home Office diskutiert. Dabei wird bislang aber kaum darüber gesprochen, dass damit eine Umwidmung und letztlich Reduzierung der von den Bewohnern frei genutzten Wohnfläche verbunden ist, für die es einen Ausgleich geben muss. Bei Angestellten mag die Firma dafür aufkommen. Für Freiberufler und andere Selbstständige muss der Ausgleich über die Steuererklärung vereinfacht werden.

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știri

  • Lieber Unterstützer und Unterstützerinnen meiner Petition,

    die Antwort des Finanzministeriums zur Forderung erleichterter Absetzbarkeit beruflicher benötigter Arbeitsfläche in Privatwohnungen liegt mir jetzt schon eine Weile vor. Ich habe gezögert, sie euch/Ihnen mitzuteilen, weil ich sie für belanglos halte und damit keine Email-Accounts verstopfen wollte. Aber irgendwie wäre es noch frustrierender, diese Angelegenheit, in die wir alle etwas Zeit investiert haben, völlig ergebnislos versiegen zu lassen.

    Ich lasse mal die ersten Absätze des Schreibens von MDg Peter Rennings, Unterabteilungsleiter IV C beim Bundesministerium der Finanzen, weg, in denen er kurz die Rechtslage referiert. Danach schreibt er:

    "Voraussetzung für den Abzug... mai departe

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