Petition richtet sich an:
Kreistag mit Landrat
Diese Petition wurde bereits offiziell beim Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht ( 23.07.2026) und wird dort unter dem Geschäftszeichen I.A. 4/18-P-2026-19879-00 geführt.
1. Die Kernforderung
Ich fordere den Landtag und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zur vollumfänglichen Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser gemäß § 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ungesäumt nachzukommen. Die künstliche finanzielle Deckelung der jährlichen Pauschalmittel muss beendet und der landesweit aufgelaufene Investitionsstau von rund 17 Milliarden Euro durch einen verbindlichen Stufenplan abgebaut werden.
Für das anstehende Großprojekt der Mühlenkreiskliniken (Neubau Klinikum Lübbecker Land in Espelkamp sowie der Anbau in Bad Oeynhausen) fordere ich eine drastische Erhöhung der Landesförderung. Der Landtag muss sicherstellen, dass die verbleibenden Kreditrisiken nicht über die Kreisumlage auf die Kommunen abgewälzt werden. Bis zur rechtlichen Klärung einer fairen Finanzierung fordern wir den Kreistag auf, im September keinen unkonditionierten Baubeschluss zu fassen.
2. Begründung des Missstands: Das systemische Versagen der Politik
In Deutschland gilt das duale Finanzierungsprinzip: Krankenkassen bezahlen die Behandlungen, das Bundesland bezahlt die Infrastruktur (Gebäude und Großgeräte). Die Realität in Nordrhein Westfalen bricht diese gesetzliche Logik seit Jahrzehnten. Da das Land die erforderlichen Investitionsmittel nicht in ausreichender Höhe bereitstellt, verzeichnet NRW ein akkumuliertes Investitionsdefizit von aktuell rund 17 Milliarden Euro.
Um die Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten, werden Krankenhäuser in eine systemwidrige Zweckentfremdung von Geldern gezwungen. Sie müssen Erlöse aus den DRG-Fallpauschalen der gesetzlichen Krankenversicherung abzweigen, die gesetzlich ausschließlich für die pflegerische, personelle und medizinische Patientenversorgung vorgesehen sind. Während die Bundespolitik in Berlin den rechtlichen Rahmen für eine Zentralisierung setzt, nutzt die Landespolitik in Düsseldorf die restriktive Unterfinanzierung als ordnungspolitisches Steuerungsinstrument, um die Aufgabe von Altstandorten zugunsten von Zentralkliniken zu erzwingen, ohne für die Folgekosten aufzukommen.
3. Das akute Risiko für den Kreis Minden-Lübbecke und die Stadt Espelkamp
Der geplante Klinikneubau in Espelkamp bietet eine dringend benötigte, moderne medizinische Infrastruktur für die Region. Allerdings birgt das Projekt extreme finanzielle Risiken für die beteiligten Kommunen, da das Land seiner Baupflicht nicht nachkommt.
Die offiziellen Zahlen des 508,32-Millionen-Euro-Doppelprojekts zeigen das Defizit:
• Gesamtvolumen: Exakt 508,32 Millionen Euro (Zentralklinikum Espelkamp: 348,47 Mio. € / Anbau Bad Oeynhausen: 159,85 Mio. €).
• Landesanteil: Nordrhein-Westfalen steuert lediglich eine Festbetragsförderung von 178,00 Millionen Euro bei.
• Eigenmittel: 30,00 Millionen Euro aus angesparten Investitionspauschalen.
• Fremdfinanzierung: Ein gigantischer Kreditbedarf von exakt 300,32 Millionen Euro über den Kapitalmarkt, für den der Kreis die vollumfängliche Gewährträgerhaftung übernimmt.
4. Die mathematische Auswirkung (Das Bedrohungsszenario ab 2031)
Die Zins- und Tilgungsleistungen für das Fremdkapital von 300,32 Millionen Euro sind bis 2031 gestundet. Dies ist keine Kostensenkung, sondern verschiebt die Belastung in die nächste Dekade. Ab dem Jahr 2031 setzt die reguläre Annuitätenphase ein:
• Bei 40 Jahren Laufzeit resultiert daraus eine jährliche Tilgungsrate von 7,50 Millionen Euro.
• Bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 3 Prozent auf die Valuta entsteht eine anfängliche jährliche Zinslast von 9,00 Millionen Euro.
• Dies ergibt ab dem Jahr 2031 eine jährliche Gesamtverpflichtung von rund 16,50 Millionen Euro.
Sofern dieser Kapitaldienst ab 2033 nicht vollständig aus operativen Überschüssen des laufenden Betriebs gedeckt werden kann, wird die Last über die Kreisumlage direkt an die Kommunen weitergereicht. Für eine Stadt wie Espelkamp führt dies unweigerlich zu haushaltsrechtlichem Anpassungsbedarf, der sich mathematisch nur über eine drastische Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer oder durch radikale Streichungen bei Schulen, Bädern und sozialer Infrastruktur realisieren lässt.
Begründung
5. Warnung vor der Kostenexplosion: Bundesweite Vergleichsdaten
Dass die kalkulierten Puffer (10 % in Espelkamp, 20 % in Bad Oeynhausen) bei weitem nicht ausreichen werden, belegen die offiziellen Zahlen bundesweiter Klinik-Neubauprojekte der jüngsten Vergangenheit, bei denen das gleiche politische Versagen zu dramatischen Nachfinanzierungen führte:
• Zentralklinik Georgsheil (NI): Ursprünglich 250 Mio. €, nach Vergabeverzug aktualisiert auf 822 Mio. € (+ 572 Mio. €).
• Flugfeldklinikum (BW): Ursprünglich 420 Mio. €, nach technologischen und digitalen Anpassungen aktualisiert auf 586 Mio. € (+ 166 Mio. €).
• Universitätsmedizin Göttingen (NI): Ursprünglich 460 Mio. €, nach regulatorischem Druck und Energieauflagen aktualisiert auf 620 Mio. € (+ 160 Mio. €).
• Dreiland-Klinikum Lörrach (BW): Ursprünglich 450 Mio. €, durch Indexsteigerungen vor Fertigstellung erhöht auf 512,8 Mio. € (+ 62,8 Mio. €).
• Klinikum Frankfurt Höchst (HE): Ursprünglich 236,7 Mio. €, durch Bauzeitenverzögerungen und Gewerbeinsolvenzen erhöht auf 259,6 Mio. € (+ 22,9 Mio. €).
6. Konkrete Handlungsaufforderungen
Ich fordere den Landtag von Nordrhein-Westfalen sowie den Kreistag Minden-Lübbecke auf, zu beschließen:
1. Anpassung der Landesförderung: Das Land NRW muss seine Festbetragsförderung von 178 Millionen Euro angesichts der ungedeckten fusionsbedingten Folgekosten drastisch aufstocken, um den Kreditbedarf des Kreises auf ein tragfähiges Maß zu senken.
2. Kein unkonditionierter Baubeschluss im September: Der Kreistag Minden-Lübbecke wird aufgefordert, im September keinen unkonditionierten Blanko-Baubeschluss zu fassen. (Obwohl bei einer Verweigerung 19,00 Millionen Euro Planungskosten sofort abgeschrieben werden müssten, wiegt das drohende 300-Millionen-Euro-Kreditrisiko ungleich schwerer).
3. Verbindliche Rahmenbedingungen und Risikobegrenzung: Ein Baubeschluss darf erst dann erfolgen, wenn das Projekt an rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen geknüpft ist. Dazu gehören ein garantierter Maximalpreis (Cost-Cap), die vertragliche Inklusion von Umzugs- und Anlaufkosten sowie klare Vertragsstrafen bei Bauverzögerungen, um Insolvenzen oder Stillstände zulasten der Steuerzahler auszuschließen.
4. Schutz der Beitragszahler: Das Land muss garantieren, dass zukünftige Digitalisierungs- und KI-Kosten vollumfänglich gefördert werden, damit keine weiteren Gelder aus der Patientenversorgung zweckentfremdet werden müssen.
VERWENDETE QUELLENANGABEN / NACHWEISE
- Gesetzliche Grundlagen des Bundes & Landes NRW:
- § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) – Gesetzliche Pflicht der Bundesländer zur vollen Investitionskostenübernahme.
- Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW).
- Investitionsstau und Haushaltsdaten (17 Mrd. Euro):
- Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Frühjahrserklärung und offizielles Investitionsbarometer.
- Landtag Nordrhein-Westfalen, offizielle Anträge und Berichte zum Haushaltsplan (Drucksachen MMD 18/14014 und MMD 18/9732).
- Bundesrechnungshof, offizielle Berichterstattung und Sonderprüfungen zur dualen Krankenhausfinanzierung. [1, 2, 3, 4]
- Wirtschaftsdaten der Mühlenkreiskliniken (MKK) & Kreis Minden-Lübbecke:
- Mühlenkreiskliniken (Anstalt des öffentlichen Rechts), „Neubau Management Paper“ und offizielle Dokumentationen zu den Bauprojekten Zentralklinikum Espelkamp und Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen.
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), Offizieller Festbetragsbescheid über 178,00 Millionen Euro Einzelförderung.
- Kreistag Minden-Lübbecke, Offizielle Sitzungs- und Beschlussvorlagen zum Finanzplan des Krankenhaus-Doppelprojekts und der Kreditaufnahme (300,32 Mio. €) über die Gewährträgerhaftung. [1]
- Wirtschaftliche Vergleichsdaten bundesweiter Großprojekte (Abschnitt 5):
- Zentralklinik Georgsheil (Niedersachsen): Offizieller Kostenrahmen laut Niedersächsischem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie Projektdatenbank Zentralklinik Ostfriesische Meere.
- Flugfeldklinikum Böblingen/Sindelfingen (Baden-Württemberg): Fortschreibung Projekthaushalt und Berichte des Landratsamtes Böblingen.
- Universitätsmedizin Göttingen (Niedersachsen): Baudokumentation und Nachtragsplanungen des Landes Niedersachsen für die universitären Sanierungsstufen.
- Dreiland-Klinikum Lörrach (Baden-Württemberg): Offizielle Baukostenübersichten und Vergabebeschlüsse des Landkreises Lörrach.
- Klinikum Frankfurt Höchst (Hessen): Jahresabschlüsse und Prüfberichte der städtischen Holding bezüglich Bauzeitverzug durch Insolvenzen im Innenausbau. [1, 2, 3, 4]
Weil die aufgeführten Missstände uns alle betreffen.