Bürgerrechte

Kinderrechte im Grundgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Hätten Sie es gewusst?

Das "Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" im Wandel der Zeit (Quelle: https://de.wikipedia.org)

Namen des Ministeriums:

•   1953, Bundesminister für Familienfragen

•   1957, Bundesminister für Familien- und Jugendfragen

•   1963, Bundesminister für Familie und Jugend

•   1969, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit

•   1986, Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

•   1991, Bundesministerin für Familie und Senioren

•   1991, Bundesministerin für Frauen und Jugend

•   1994, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Als aktuelle Benennung findet zuweilen sich auch der Spitzname "Bundesministerium für alle, außer Männer". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Seit dem 20.10.1953 standen dem Ministerium 20 Personen vor. 3 davon waren Männer. Männerquote liegt somit bei 15%.

Das Ministerium besteht seit rund 64 Jahren. Anteil der Zeit von Ministern liegt bei 14 Jahren, der der Ministerinnen bei 50 Jahren insgesamt.

Demnach verteilte die Zeit sich mit rund 78% auf einen ausschließlich weiblichen Vorsitz.

Der letzte Minister in diesem Ministerium, Heiner Geißler, schied 1985 aus dem Amt.

Seit nunmehr 50 Jahren durften und dürfen Männer oder Väter keine maßgeblichen politischen Richtungsentscheidungen über Familienstrukturen in Deutschland treffen oder entscheidend mitbestimmen.

Und vor diesem Hintergrund schickt die Bundesregierung sich nun an angeblich Gesetzte zum Schutz des Kindes im Grundgesetz verankern zu wollen. Nach mehr als 30-jähriger Wartezeit zur Kinderrechtskonvention, im Ergebnis ein um 4 Zeilen erweitertes Grundgesetz.

Auch wenn nach den vielen Jahren der Untätigkeit der Bundesregierung in dieser Hinsicht sicherlich anerkannt werden sollte, dass nun ein kleiner Schritt gewagt wurde, ist der große Wurf jedoch ausgeblieben. Aus dieser Gesetzesinitiative kann ein besonderer Schutz für das Kind hergeleitet nicht werden.

•   Wenn die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten und zu schützen sind, so ist dies zu kurz gegriffen

•   Wenn das Wohl des Kindes angemessen zu berücksichtigen sein soll, so sind rechtssichere Maßgaben erforderlich was "Kindeswohl" und "angemessen" genau sein oder bedeuten soll

•   Wenn ein verfassungsrechtlicher Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör zu wahren sein soll, so muss es Kriterien geben, welche Kontrollmöglichkeiten zur Kindesanhörung bestehen, damit ein Familiengericht, als Beispiel, selbst einem Kind keinen Schaden zufügen kann

•   Wenn die Erstverantwortung der Eltern unberührt bleiben soll, so muss festgelegt werden anhand welcher Kriterien diese "Erstverantwortung" aberkannt werden kann und aberkannt werden wird

Quellen zum Thema „Kindeswohl“: Talk zum Film "Weil du mir gehörst", v. 12.02.2020 und "Kampf ums Kind: Trennung und ihre Folgen" v. 27.05.2020, ARD – Mediathek, online.

http://www.ursula-kodjoe.de, Ursula Kodjoe, Dipl.-Psychologin zu Kindesmisshandlung durch entfremdende Elternteile

https://www.youtube.com/watch?v=n_XX8jMIvvI

Begründung

Besonders problematisch ist die hier genannte Anhörungen des Kindes. Diese wird gemäß § 159 Abs. 1 FamFG ohnehin als Standard eines Familiengerichts durchgeführt. Eine Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme nun Verfassungsrang einzuräumen erschließt sich nicht.

Und da 90% der alleinerziehenden Eltern Frauen sind und das Kind in der Regel die Ansicht des Elternteils übernimmt, bei dem es seinen Lebensmittpunkt hat, ist heute bereits schon vorprogrammiert woher die induzierte Äußerung eines Kindes in der Anhörung entstammt.

Quelle: (Statistisches Bundesamt, Alleinerziehende 2021)

Es ist entscheidend, einem Kind die sichere Bindung und Beziehung zu Vater und Mutter und weiterer Angehöriger zuzusichern, anstatt eine einseitige Zuweisung des Kindes nur zur Mutter mit diesem Versuch einer gesetzlichen Verbesserung endgültig zu zementieren.

Kinder sind die Leibeigenen der Mutter nicht und nicht die des Vaters und dienen einem Gericht auch nicht als einzige Erfüllungsgehilfen innerhalb der tatrichterlichen Sachverhaltsaufklärung. Daher ist es wichtig, einem Kind wirksame Schutzmechanismen zu ermöglichen und einer Instrumentalisierung des Kindes, bei staatlichem Eingriff in die Familienautonomie, vorzubeugen.

Zitat „Soweit die Grundrechte des Kindes und die Grundrechte der Eltern im Einzelfall kollidieren sollten, ist dieser Konflikt weiterhin – wie auch in der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG – nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz in der Weise aufzulösen, dass beide Grundrechtspositionen zu möglichst weitgehender Entfaltung kommen

Quelle: „GE Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, Bundesministerium der Justiz, 19.01.2021

Der Versuch der Bundesregierung hier eine Verbesserung zu erschaffen ist mit diesem Ansatz nicht darstellbar.

Das Primärziel eines Gerichts in Deutschland ist die verbindliche Entscheidung bei widerstreitenden Interessen der jeweiligen Streitparteien.

Die Fürsorge eines Kindes ist Aufgabe des Familiengerichts nicht und auch nicht der Schutz des Kindes, es sei denn ein Gesetz verpflichtet ein Gericht dazu entsprechende Maßnahmen hierfür zu erlassen.

Zitat Dr. Stefan Rücker, Leiter der Forschungsgruppe der PETRA Studie in der Sendung "Kampf ums Kind: Trennung und ihre Folgen":

"Eltern - Kind Entfremdung ist ein Verbrechen an der seelischen Entwicklung von Kindern. Es ist so, und wer es ernst meint mit dem Wohl seiner Kinder, der darf das nicht tun und das muss ihm auch klar werden da brauchen wir dringend auch dann Sanktionen, die wirklich wirkungsvoll sind."

Das Ergebnis der PETRA-Studie (Kindeswohl und Umgangsrecht) wird durch die Bundesregierung seit langer Zeit unter Verschluss gehalten.

Man muss also davon ausgehen, dass wieder Gesetze erlassen werden deren Auswirkungen nicht kalkulierbar sind, da wichtige Rahmenparameter unbekannt gelassen werden, eine kompetente Normenkontrolle in Bezug auf die kindespsychologische Wirkung nicht erfolgt ist und die Rechtsauslegung dem billigen Ermessen der Richterschaft unterworfen wird.

Dem Kind aufzuerlegen, den Kontakt zu einem Elternteil im Rahmen der Beachtung seines rechtlichen Gehörs, das bereits heute schon weitreichend besteht, durch Ablehnung dieses Elternteils zu verlieren ist weder dem Wohlergehen des Kindes dienlich noch der Befriedung der Gesamtsituation zuträglich. Davon ausgehend, dass Streitigkeiten über den Kontakt zum Kind häufigster Grund einer Anhörung sind, bedarf es der Klarstellung, was „Kindeswohl“ ist und einer subjektiven Auslegung dessen durch ein Gericht nicht.

Die objektiven Belange des Kindes müssen im Vordergrund stehen und nicht die verbindliche Entscheidung eines Gerichts selbst.

Daher hat diese Petition zum Ziel die Bundesregierung dazu zu verpflichten, den Schutz des Kindes in einem klar verständlichen Gesetz festzuschreiben, und zwar in der Form, dass ein Gericht klaren Vorgaben der schützenswerten Interessen des Kindes unterworfen wird.

Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung verfehlt das Ziel.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

https://projekt.papamobbing.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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