Region: rendsb
Umwelt

Koselfeld B76 Deponie Stoppen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Rolf-Oliver Schwemer

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Rolf-Oliver Schwemer

Planung der größten Bauschuttdeponie in Schleswig-Holstein an der B76 Eckernförde/Gammelby/Kosel Deponieklasse (DK) 1, das bedeutet Einlagerungen von: kontaminierte Böden und Bauschutt teerhaltiger Asphalt asbesthaltige Baustoffe Strahlmittelabfälle (frei gemessenes Abbruchmaterial aus dem AKW) Der geplante Standort ist äußerst ungünstig gewählt, da er genau zwischen dem Großen Schnaaper See und dem Bültsee liegt, welches ein ausgesprochen sensibles Grundwasser- Gebiet darstellt. Die Seen, angefangen vom Eckernförder Noor über den Schnaaper See, Bültsee, Langsee und der Schlei, sind alle unterirdisch miteinander verbunden, die sog. Toteisseenachse (siehe Skizze/Bild). Der Vorhabenträger, die Fa. Glindemann GmbH & Co. KG, beantragt im Kiesabbaugebiet Kosel/Gammelby eine Großdeponie, welche in ihrem Ausmaß noch stark erweiterbar ist, sodass über 4 Millionen Kubikmeter Füllmaterial (viele hunderttausend LKW Fahrten) möglich sind. Darüber hinaus bedeutet die DK I, dass auch der Abriss der AKW Anlagen sehr wahrscheinlich ihren Weg hier hinfinden werden. Die angewandte Methode des Freimessens atomarer Abbruchmaterialien ist in Fachkreisen sehr umstritten und ihre Unbedenklichkeit nicht bewiesen. Es handelt sich hierbei um das 10 Mikrosievert- Konzept, welchem ein theoretisches Rechenmodell zugrunde liegt. Siehe hierzu https://www.bash.de und https://www.ausgestrahlt.de Ein vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration abgelehntes Raumordnungsverfahren würde sich intensiv mit dem Ort beschäftigen und hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtzeitig den Standort als unangemessen erklärt. Auch wenn das Land in der Pflicht ist, Deponien dieser Klasse zu ermöglichen bzw. zur Verfügung zu stellen, bedeutet dies nicht, dass der Antragsteller doppelt profitiert und durch den Entsorgungsdruck des Landes Vorteile erzielt. (Warum wird das Raumordnungsverfahren, im Vorwege, als nicht notwendig betrachtet?) Dieser Standtort ist für den Vorhabenträger äußerst lukrativ, da er dort Kiesabbau tätigt und auch schon eigene Ländereien dort besitzt. Der alternativlose Umgang mit diesem Standort gefährdet unsere wertvollen Ressourcen wie Wasser und selten gewordene Naturräume. Die Umgebung ist zu großen Teilen Naturschutzgebiet, beziehungsweise Flora-Fauna-Habitat und somit nach höchstem europäischem Recht geschützt. Schäden in diesen Bereichen lösten eine Kettenreaktion der Vergiftung aus (unterirdischer Wasserlauf bzw. Verbindung zwischen den Seen – Toteisseenachse.) Wasser ist unsere Lebensgrundlage und ein höchst schützenswertes Gut. Es darf zu keiner Zeit in Gefahr gebracht werden. Weitere Informationen gibt es auf

Begründung

Lage und Umgebung "Die Region, in der die Deponie geplant wird, enthält nahezu ein vollständiges Spektrum naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete in unterschiedlichen Ausprägungen sowie trockene und nährstoffarme Standorte mit zahlreichen seltenen Pflanzenarten. Insbesondere die natürlich vorkommenden nährstoffarmen Seen, wie der Bültsee und der Langsee, sind landesweit vom Aussterben bedroht. Für diese Seen besitzt Schleswig-Holstein auch eine bundesweite Verantwortung. Schon eine Erweiterung nur des dortigen Kiesabbaus ist mit den Naturschutzbelangen nicht mehr zu vereinbaren." : Entwurf des Landschaftsrahmenplans 2018)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.12.2019
Petition endet: 28.02.2020
Region: rendsb
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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