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Bayerischer Landtag
Um die Krankenhausversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern bedarfsgerecht und auf hohem medizinischem Niveau sicherzustellen, kommt Bayern sofort seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Krankenhausplanung in Bayern aktiv zu gestalten.
Dôvody
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG § 6 Abs. 1) sind die Bundesländer verpflichtet, Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Zweck dieses Gesetzes „ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen“. „Er beinhaltet daher Entscheidungen zu Standort, Fachrichtungen, Versorgungsstufe und Bettenzahl der Krankenhäuser“. Der Freistaat Bayern versagt bisher mit einer vorausschauenden, steuernden und gestalterischen Krankenhausplanung komplett und schiebt diese, meist unbequeme Aufgabe, an die Betreiber, sprich an die mit dem Sicherstellungsauftrag beauftragten Landräte, Kreistage, Oberbürgermeister und Stadträte ab. Dies hat zur Folge, dass die Staatsregierung den Krankenhausplanungsauftrag bisher nur mit einer oftmals ungenügenden, verspäteten Reaktion auf den sich im Umbruch befindlichen Krankenhausbereich wahrnimmt.
So machte jüngst der bayerische Landkreistag in einem Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder deutlich, dass zwingend erforderliche Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft die steuernde – und auch gesetzlich dafür vorgesehene – Hand des Freistaates bedarf. Ansonsten drohe unter den Krankenhäusern in Bayern „eine gegenseitige Kannibalisierung“. Zudem beklagt der bayerische Landkreistag in dem Schreiben, dass sich die bayerische Krankenhausplanungsbehörde „bisher vollkommen aus der Verantwortung“ ziehe.
Schon im September 2024 stellte der VdK Bayern „Kein gutes Zeugnis für die Staatsregierung“ aus, weil die meisten Bundesländer längst in konkrete Planungen gegangen seien, während Bayern immer noch abwarte.
Bereits im August letzten Jahres forderte der Präsident des bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl, für Bayern eine verbindliche Strukturplanung der Krankenhauslandschaft (siehe SZ vom 9.8.24, Seite 29). Weiter betonte er, dass ein Abwarten „brandgefährlich“ sei, weil dies zu einer kalten Strukturreform bei den Kliniken in Bayern führen werde. Während also dringender Handlungsbedarf besteht, kommen die bayerischen Landräte in dem Schreiben des Landkreistages von Mitte Dezember zu der Feststellung: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die politische Sprengkraft dieses Prozesses vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention auch nicht ansatzweise erkannt wird“.
Quellen:
Erreichbare Kranke Häuser mit ausreichenden Kapazitäten gehören zur Grundausstattung