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Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages gem. RStV §62

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Landesregierungen
13 606 Поддържащ

Петицията е оттеглена от вносителя

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  1. Започна 2016
  2. Колекцията приключи
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Die Aufhebung der geltenden Rundfunk- und Fernsehgebühren (Beitragsservice) durch Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages, gemäß RStV §62 und dadurch die Abschaffung der Zwangsgebühren in Form der Haushaltsabgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat.

Konkrete Forderung: Die jeweiligen vertragschließenden Länder des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) mögen die Kündigung des RStV gem. §62 gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich erklären.

Причина

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio) haben durch den seit 2013 geänderten Rundfunkstaatsvertrag eine feste Einnahmequelle, unabhängig davon, ob der/die Bürger|in die notwendigen Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Durch die eingeführte Haushaltsabgabe ist es auch unerheblich, ob der/die mündige Bürger|in den bereitgestellten Service nutzt oder nicht.

Zahlreiche Quellen werfen den staatlichen Rundfunkanstalten eine einseitige Berichterstattung vor. Sogar der ARD-Programmbeirat hat in seiner Sitzung im Juni 2014 die tendenziöse Berichterstattung im Ukraine-Konflikt angemahnt - bisher jedoch ohne Folgen. In den alternativen Medien ist bereits von einer staatlich gesteuerten Propaganda die Rede, die durch die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten in die Köpfe der Bürger|innen abgeladen wird. Zahlungsverweigerer werden seitens des nicht rechtsfähigen Beitragsservice mit Standardantworten herabgewürdigt und mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen. Der rechtliche Klageweg über die Verwaltungsgerichte ist systembedingt wenig aussichtsreich.

Die Petition setzt den Hebel daher rechtlich korrekt am Rundfunkstaatsvertrag an. Fordert die Landesregierungen auf, im Namen ihrer Bürger zu handeln und nutzt die im RStV aufgeführte Kündigungsmöglichkeit. Durch den erklärten Willen der Bevölkerung mittels Petition sind unsere Regierungsvertreter angehalten, eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!

Quellen: 18. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag/RStV) in Kraft seit 1.1.2016: https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaatsvertrag.pdf

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Новини

  • Liebe Petenten,
    die maßgeblichen Antwortschreiben der Petition zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages sind eingetroffen. Die Antworten lassen erkennen, dass der Ausstieg aus dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrages auf diesem Wege nicht zum Ziel führt. Daher habe ich mich entschlossen, diese Petition zu schließen.
    Da das Antwortschreiben aus BW sehr umfangreich ist, überlasse ich es jedem selbst, seine Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Im Anhang daher die bisher erhaltenen Antwortschreiben aus Bayern und Baden-Württemberg.

    Viele Grüße
    Roland Forberger

  • Liebe Mitzeichnerin, lieber Mitzeichner,

    mit der Petition zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags wurden über die dreimonatige Laufzeit 13.605 Stimmen gesammelt. Vielen Dank dafür!
    Wir werden in einem ersten Anlauf diejenigen Landesregierungen mit dem Votum konfrontieren, in deren Bundesland 1.000 und mehr Stimmen zusammengekommen sind. Konkret die Landesregierungen von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

    Während wir auf die Stellungnahmen der Landesregierungen warten hat die Grundrechtepartei eine weitere Petition gestartet. Diese setzt den Hebel über den Bundestag an und will erwirken, dass der Rundfunkbeitrag außer Kraft gesetzt wird. Gemäß dem Motto "Doppelt hält besser" würden wir uns... по-нататък

  • Wie wenig aussichtsreich der Klageweg im Rahmen des Rundfunkbeitrags ist, zeigen aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts:
    "Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß und weist die Klagen dagegen ab. Nun könnten die Kläger aber noch nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen."

    Auf dem Klageweg bleibt somit das Bundesverfassungsgericht als letzte Hoffnung... bei der Petition, dass die Politiker die Stimmen des Volkes wahrnehmen.

    Quelle: www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-3143563.html

Die öffentlich-rechtlichen wollen uns Glauben schenken, dass wir in Syrien einen gerechten Krieg führen. Dabei unterschlagen sie, dass dieser Krieg nicht legitim ist und auch nicht von einer UN-Charta gedeckt ist. Wir führen einen Angriffskrieg, der gegen unser Grundgesetz verstößt! Es wir relativiert und vertuscht, wo es nur geht, um das Volk ruhig zu halten. Irgendwann bekommen wir die Rechnung präsentiert und dürfen uns der Frage stellen, wieso wir nichts getan haben, als wir es noch konnten.

Diese Petition zielt auf den Rundfunkstaatsvertrag ab, der NICHT Grundlage des Rundfunkbeitrags ist. Diese ist der RundfungBEITRAGSstaatsvertrag. Eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags und der darin enthaltenen Pflichten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks würde nicht den Rundfunkbeitrag, auch nicht seine Rechtsgrundlage beseitigen, möglicherweise aber die stärksten Argumente dagegen, nämlich die Nichterfüllung der vertragsmässigen Pflichten durch den Rundfunk. Daher ist diese Petition kontraproduktiv und abzulehnen.

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