Menschenrechte vor Profit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

31.469 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

31.469 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel,

wir fordern Sie auf, deutsche Unternehmen zu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche Regelungen vorsehen, die:

  • deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;

  • Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten;

  • die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Außenwirtschaftsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden.

Begründung

Smartphone, Markenkleidung, Schokolade - all das erscheint uns ganz selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Hinter diesen Dingen verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Ob in Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in Konfliktgebieten: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.

Die auf diese Weise gewonnenen Rohstoffe und produzierten Waren sind auch von deutschen Unternehmen beauftragt. In der Öffentlichkeit bekennen diese sich zwar größtenteils zur Nachhaltigkeit - hinter den Kulissen nehmen viele aber Menschenrechtsverletzungen in Kauf.

Den Opfern dieser Geschäftspraktiken bietet die deutsche Gesetzgebung bisher kaum Möglichkeiten, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Die Achtung von Menschenrechten im Ausland gilt als freiwillige Angelegenheit. Die Rechte von Investoren sind in Handelsabkommen dagegen verbindlich verankert und können vor privaten Schiedsgerichten eingeklagt werden. Dieses System der menschenrechtlichen Verantwortungslosigkeit ist untragbar.

Die Chance für Veränderung wäre eigentlich da: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Allerdings gibt es deutliche Signale, dass dieser nur Empfehlungen und Beratungsangebote statt gesetzliche Verpflichtungen und klare Zielsetzungen vorsehen wird. Im Juli bearbeitete das Bundesfinanzministerium den bis dahin diskutierten Entwurf und strich alle auch nur annähernd fortschrittlichen Vorschläge. Ganz im Einklang mit den Forderungen von Wirtschaftsverbänden lehnt das Finanzministerium jede Form von Verbindlichkeit ab. Statt von klaren „Erwartungen“ an Unternehmen möchten sie nur noch von „Empfehlungen“ sprechen. Wieviel Substanz der Aktionsplan haben wird, steht daher auf der Kippe.

Eine Studie von Prof. Remo Klinger und Prof. Markus Krajewski belegt, dass eine gesetzliche Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen im deutschen Recht nicht nur erforderlich, sondern auch möglich ist. Sie zeigen zudem auf, wie ein solches Gesetz konkret aussehen könnte.

Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland zukünftig zu vermeiden und zu ahnden ist möglich, aber nur, wenn dafür ein gesetzlicher Rahmen verabschiedet wird.

Fordern Sie deshalb gemeinsam mit uns Angela Merkel und Sigmar Gabriel auf, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen. Getragen wird die Petition durch die Verbände CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Forum Menschenrechte und VENRO sowie die Einzelorganisationen Brot für die Welt, CIR, Germanwatch, INKOTA-netzwerk, MISEREOR, Oxfam, SÜDWIND, terre des hommes und ver.di.

Sie wollen mehr wissen über die UN-Leitprinzipien und den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: https://www.cora-netz.de/cora/themen/ungp/

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.05.2016
Sammlung endet: 10.11.2016
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Liebe UnterstützerIn, lieber Unterstützer,

    kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) nun ziemlich ad hoc und ohne vorherige Veröffentlichung oder Kommentierung verabschiedet. Der Plan zeigt zwar positive Ansätze, bleibt aber – selbst im internationalen Vergleich – leider sehr schwach.

    Unsere Petition haben wir kurz vor der entscheidenden Kabinettssitzung im Kanzleramt abgegeben. Ein paar Eindrücke findet Ihr unter http://www.cora-netz.de/cora/

    Zwei Jahre lang hat die Bundesregierung über den Aktionsplan beraten. Die klare Zielvorgabe lautete, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch einen konkreten Nationalen Aktionsplan sicherzustellen. Aufgrund massiven Widerstands von Wirtschaft und großen Teilen der Politik hat die Bundesregierung nun die Chance verpasst, deutschen Unternehmen endlich verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bei ihren Geschäftspraktiken im Ausland aufzuerlegen. Der deutsche Aktionsplan bleibt damit weit hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurück.

    Investorenrechte wichtiger als  Menschenrechte?
    So formuliert der NAP lediglich die Erwartung, dass Unternehmen die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften achten. Wenn Unternehmen dies ignorieren, müssen sie aber weder Bußgelder, noch Zivilklagen oder andere Konsequenzen fürchten. Während Unternehmen ihre Rechte international einklagen können, wird Opfern von Menschenrechtsverletzungen diese Möglichkeit verweigert.
     
    In vier Jahren ein Gesetz?
    Immerhin hat der öffentliche Druck dazu geführt, dass das Bundesfinanzministerium seine völlige Blockadehaltung aufgeben musste. So hat die Petition „Menschenrechte vor Profit!“ dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sich zumindest eine Zielmarke setzt: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen. Wird dieses Ziel verfehlt, erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung. Den Unternehmen lässt die Bundesregierung leider eine riesengroße Hintertür: Sie dürfen auch schlicht begründen, warum dies nicht geschehen ist.

    Wir bleiben am Ball!
    Mit dem Rückenwind von mehr als 30.000 Menschen, die die Petition unterstützt haben, werden wir unseren Einsatz für verantwortliches Wirtschaften fortsetzen: damit aus den "Erwägungen" der Bundesregierung Taten werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es klare Kriterien gibt, nach denen die Unternehmen unabhängig und transparent überprüft werden.

    Unseren herzlichen Dank an alle, die dieses wichtige Anliegen teilen, verbinden wir mit dem Versprechen: Wir bleiben dran!
     
    Schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins Neue Jahr.
  • Liebe/r Unterstützer/in,

    die Veröffentlichung des Aktionsplans verzögert sich weiter. Das Thema wird außerdem noch auf Staatssekretärsebene behandelt. Daher haben wir uns entschlossen, die Petition etwas zu verlängern.

    Bis dahin vielen Dank für deine Hilfe!

Weil aus meiner Sicht nur die Fluchtursachen und Kriege bekämpft werden können, wenn eine gerechtere Verteilung der Ressourcen erfolgt, allen Menschen Zugang zu Bildung und Arbeit eröffnet wird und wir endlich aufhören, die Menschen in der Dritten Welt auszubeuten und sie nicht als Konkurenten betrachten, sondern mit ihnen auf Augenhöhe und ehrlichen Handel betreiben.

Ein schwieriges Thema. Prinzipiell bin ich dafür. Wenn Sie aber als junger Unternehmer dem Wettbewerbsdruck standhalten wollen, dann müssen Sie oft im Ausland produzieren lassen, ohne finanziell die Möglichkeit zu haben, die Arbeitsbedingungen der Anbieter vor Ort prüfen zu können. Junge Unternehmer haben es hierzulande ohnehin schon schwer genug. Deshalb macht sich ja auch kaum jemand selbständig. Was wiederum dazu führt, daß am Ende nur die Großkonzerne das Sagen haben. Hier müßte zumindst eine Differenzierung stattfinden.

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