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Die Mütterrente darf nicht angerechnet werden wenn man Grundsicherung bekommt. Es heißt schließlich : Mütterrente und nicht Sozialrente. Es ist mal wieder eine Umverteilung! Hier muss Frau Nahles eingestehen, dass sie hier einen Fehler gemacht hat. Es wird Sammelklagen geben. Oder nennt man es jetzt vielleicht "Solidarbeitrag zum Asylantengesetz"?
Reden
Weil es noch mehr Mütter, bzw. Rentnerinnen gibt, die die Grundsicherung beziehen und nichts von der Mütterrente bekommen, da das Sozialamt alles "einkasssiert"!
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Mütterrente muss auch an die Mütter gezahlt werden und darf nicht vom Sozialamt einkassiert werden! Was sich nämlich Arbeitnehmer durch Erwerbsarbeit an Ansprüchen auf Versorgung im Alter erwerben, kann nur durch real geborenen und erzogenen Nachwuchs eingelöst werden. Ohne ausreichenden Nachwuchs bleiben Ansprüche eben nur Ansprüche ohne Garantie auf Einlösung. Im Klartext: Wer glaubt, sich mit seinen Einzahlungen in eine gesetzliche oder private Rentenkasse ein sorgloses Alter absichern zu können, vergisst, dass Geldscheine nicht füttern !
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