Vetoomus on osoitettu:
Stadtrat Pfaffenhofen a. d. Ilm / Bürgermeister Thomas Herker
Wir fordern den Bürgermeister und Stadtrat von Pfaffenhofen an der Ilm auf, die geplante nicht eingezäunte Hundefreilaufzone mit direktem Wasserzugang zum Gerolsbach in unmittelbarer Nähe der Grundschule Niederscheyern, Kindergarten, Spielplatz und Verkehrsübungsplatz nicht umzusetzen.
Am 3. Juli 2025 wird im Stadtrat über einen Bürgerantrag entschieden, der einen nicht eingezäunten Freilaufplatz für Hunde mit Zugang zum Wasser vorsieht, ausgerechnet in einem Bereich, der täglich von Kindern auf ihrem Schul- und Spielweg genutzt wird.
Seid Mai 2025 gilt für genau dieses Gebiet eine Leinenpflicht für große Hunde beschlossen, mit Verweis auf die Sicherheit von Kindern und Spaziergängern. Die geplante nicht eingezäunte Hundefreilaufzone hebelt diese Regelung faktisch aus.
Wichtiger Hinweis zur Stadtratssitzung:
Am Donnerstag, den 03.07.2025 um 17:00 Uhr, findet die öffentliche Stadtratssitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen statt.
Dort soll über das Vorhaben „nicht eingezäunte Hundefreilaufzone mit Wasserzugang zum Gerolsbach“ entschieden werden.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Sitzung teilzunehmen und Präsenz zu zeigen!
Gerade im Namen der Kinder, Eltern und Anwohner ist es wichtig, dass deutlich wird:
Die Sicherheit unserer Kinder steht über dem Badebedürfnis von Hunden!
Unterlagen sind auf der Seite der Stadt Pfaffenhofen einsehbar:
Perustelut
Warum wir die nicht eingezäunte Hundefreilaufzone in diesem Gebiet ablehnen:
Gefährdung der Kindersicherheit:
- Der Standort liegt in direkter Nähe zur Grundschule (ohne eingezäunten Pausenhof), einem öffentlichen Spielplatz, einem Kindergarten sowie dem Verkehrsübungsplatz.
- Dort begegnen sich täglich Kinder, Eltern, Senioren und Schulklassen. Freilaufende Hunde stellen eine reale Gefahr dar.
Widerspruch zur bestehenden Leinenpflichtzone:
- Der Stadtrat hat selbst im Mai 2025 für genau dieses Gebiet eine Leinenpflicht für große Hunde beschlossen – mit Verweis auf die Sicherheit von Kindern und Spaziergängern.
- Die nun geplante Freilauffläche hebelt diese Regelung faktisch aus.
Keine Einzäunung vorgesehen:
- Laut Beschlussvorlage ist keine Einzäunung möglich, da das Gelände im Hochwasserbereich liegt. Stattdessen sollen „Mulden und Stauden“ als symbolische Begrenzung dienen – ein unzureichender Schutz vor Konflikten oder Unfällen.
Keine Beteiligung der Eigentümer:
- Das betroffene Gewässer (Gerolsbach) ist im betroffenen Abschnitt teilweise in Privateigentum, das Fischereirecht wurde vertraglich an den örtlichen Fischerverein verpachtet.
- Die Eigentümer wurden nicht in das Verfahren einbezogen, obwohl das Vorhaben direkte Auswirkungen auf ihr Grundstück und ihre Rechte hat.
Störung der Fischerei und Natur:
- Hunde im Wasser stören das natürliche Verhalten von Fischen, zerstören potenzielle Laichplätze und machen das Fischen in diesem Abschnitt unmöglich.
- Ein dauerhaft gestörter Bereich ist weder mit nachhaltiger Gewässerpflege noch mit dem Fischereirecht vereinbar.
Schutz der Kinder und Senioren