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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Betriebe, Großküchen, Kantinen, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Etablissements sollen verpflichtet werden, angefallene Essensreste so gut wie möglich zu verwerten. Mitarbeiter*innen in diesen Betrieben sollen diese Essensreste straffrei mit nach Hause nehmen können, vor Ort verzehren oder die Essensreste müssen an gemeinnützige Organisationen wie z.B. der örtlichen Tafel gespendet werden. Eine Verwertung als Tierfutter soll nicht darunter zählen. Dies sollte gesetzlich geregelt werden.
Die Essensversorgung von Bedürftigen darf nicht an den Besitzansprüchen der Betriebe enden!
Dôvody
Das Mitnehmen von Gegenständen (darunter auch Essensreste) vom Arbeitsplatz wird als Straftat gewertet und aufgrund dieses „Vertrauensbruchs“ sind die Arbeitgeber*innen dazu berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Dies kam auch schon mehrmals vor und einige Arbeitnehmer*innen verloren plötzlich ihren Arbeitsplatz.Dabei ist die Verwertung von Essensresten keineswegs eine Untat sondern eine Wohltat. Ich persönlich habe schon in mehreren Pflegeeinrichtungen gearbeitet und kann täglich beobachten, wie viel Essen dort weggeschmissen wird. Das Essen ist beim Wegschmeißen noch vollständig warm und komplett genießbar, da es auch zu keinem Kontakt zwischen Bewohner*in und Essen gekommen ist, wo es hygienische Bedenken geben könnte. Es ist traurig, die Mengen an weggeworfenem Essen täglich zu sehen.
Essen ist nach Artikel 11 im UN-Sozialpakt ein Menschenrecht und dennoch werden in Deutschland pro Jahr rund 12 Millionen Lebensmittel weggeworfen. Das muss sich schnellstmöglich ändern!
Wir sind außerdem der Meinung, dass für die Essensreste keine Kosten mehr verlangt werden dürfen und die Arbeitnehmer*innen auch keine Pauschale für das Verzehren oder Mitnehmen von Essen bezahlen müssen sollten.
Das von uns geforderte Gesetz soll Essensreste ausdrücklich als „Gegenstände vom Arbeitsplatz“ ausschließen und die Betriebe - bei denen Essensreste anfallen - dazu verpflichten, diese sinnvoll zu verwerten.