Religionsfreiheit schützen – kein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Deutschland

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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50 %
5.000 für Sammelziel

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  1. Gestartet 10.09.2026
  2. Sammlung noch > 9 Wochen
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Diese Petition richtet sich gegen die Einführung eines pauschalen oder altersbezogenen Kopftuchverbots für Schülerinnen in Deutschland, wie von der AfD-Bundestagsfraktion in einem Antrag vom April 2026 gefordert.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz nicht für ein pauschales Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren einzusetzen.
Fälle tatsächlichen familiären Zwangs müssen individuell, unter Beachtung des Kindeswohls und mit den bereits vorhandenen Mitteln des Kinder- und Jugendschutzes geprüft werden. Ein allgemeines Verbot darf nicht auch diejenigen Mädchen treffen, die den Hijab freiwillig und aus eigener religiöser Überzeugung tragen.
Wir fordern außerdem, betroffene muslimische Mädchen, Eltern und Musliminnen vor politischen Entscheidungen über ihre Religionsausübung anzuhören und wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung im Schulalltag zu ergreifen.

Begründung

Seit dem 1. September 2026 gilt in Österreich an Schulen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag. Das Gesetz betrifft ausdrücklich eine Bedeckung, die das Haupt „nach islamischen Traditionen“ verhüllt. Bei wiederholten Verstößen drohen den Eltern Geldstrafen.
Auch in Deutschland wurde bereits öffentlich gefordert, eine vergleichbare Regelung zu prüfen. Ein entsprechendes bundesweites deutsches Gesetz ist derzeit nicht beschlossen. Gerade deshalb müssen Religionsfreiheit und Gleichbehandlung frühzeitig verteidigt werden.
Der Hijab ist für Musliminnen kein parteipolitisches Kennzeichen. Nach Eintritt der Pubertät wird er von vielen Musliminnen als verbindliches religiöses Gebot verstanden. Andere Mädchen tragen ihn bereits zuvor freiwillig als Ausdruck ihrer Religion, Erziehung oder persönlichen Identität.
Ein Beispiel aus dem persönlichen Umfeld der Petentin zeigt die andere, häufig ausgeblendete Seite: Ein Mädchen unter 14 Jahren entschied sich selbst für den Hijab. Seine Eltern baten es zunächst, noch zu warten – nicht weil sie das Kopftuch ablehnten, sondern weil sie Angst vor Ausgrenzung und negativen Reaktionen in der Schule hatten. Das Mädchen trug den Hijab dennoch aus eigener Überzeugung. Zum Schutz ihrer Privatsphäre werden keine identifizierenden Angaben veröffentlicht.
Ein pauschales Verbot kann zwischen freiwilliger Religionsausübung und tatsächlichem Zwang nicht unterscheiden. Angeblichen familiären Zwang durch staatlichen Zwang zum Ablegen zu ersetzen, ist keine Lösung. Konkrete Zwangsfälle müssen konkret behandelt werden, ohne alle muslimischen Schülerinnen und Familien unter Generalverdacht zu stellen.
Artikel 4 des Grundgesetzes schützt Glaubensfreiheit und Religionsausübung. Artikel 3 verbietet Benachteiligungen wegen des Glaubens. Artikel 6 schützt das elterliche Erziehungsrecht. Die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren bedeutet nicht, dass Kinder vor diesem Geburtstag keine Religion ausüben dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 im Zusammenhang mit muslimischen Lehrkräften fest, dass allein das Kopftuch grundsätzlich keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität begründet. Die Entscheidung betrifft nicht unmittelbar Schülerinnen, widerspricht aber einer pauschalen Einstufung des Hijabs als politisches oder verfassungsfeindliches Symbol.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hob bereits 2020 ein früheres Kopftuchverbot auf, weil es muslimische Mädchen gezielt benachteiligte und gegen die religiöse Neutralität des Staates verstieß. Diese Entscheidung ist für Deutschland nicht bindend, verdeutlicht jedoch die grundrechtlichen Probleme eines selektiven Verbots.
Schulen müssen Orte der Bildung, Sicherheit und gesellschaftlichen Teilhabe bleiben. Kein Mädchen sollte zwischen Schulbesuch und einer freiwillig gelebten religiösen Überzeugung wählen müssen.
Man schützt Mädchen nicht, indem man ihnen ihre Religionsausübung verbietet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hanna Hansen, Köln
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.09.2026
Sammlung endet: 31.12.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende, 

    der Redaktion von openPetition wurden verschiedene Belege zugesandt, dass die Petitions-Starterin wegen ihres Werbens für eine salafistische Ideologie und Aussagen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, vom Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer beobachtet wird. Salafismus ist eine besonders radikale Strömung des Islamismus. Daher hat die Redaktion von openPetition ein Hinweisbanner auf die Petition gelegt und die Funktionen der Petitions-Starterin zur Verwaltung der Petition eingeschränkt.

    Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jeder Person das Recht, eine Petition zu starten. Zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sehen wir von openPetition, uns jedoch in der Pflicht, über die Petitions-Starterin aufzuklären und die Daten der Unterstützenden besonders zu schützen.

    Falls Sie Ihre Unterschrift zurückziehen möchten, können Sie dies auf der Petitionsseite oder in Ihrem Benutzerkonto auf openPetition tun.

    Im Petitionstext haben wir außerdem ergänzt, dass die Forderung sich gegen den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion von April 2026 richtet.

    Mit herzlichen Grüßen
    die Redaktion von openPetition

    Quellen und Hintergründe:

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion: Werden Petitions-Startende oder die von ihnen vertretenen Vereine oder Parteien vom Bundes- oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet, geprüft oder als extremistisch beziehungsweise gesichert extremistisch eingestuft, so behält sich openPetition vor, die Unterstützenden darauf hinzuweisen und die Petition nicht öffentlich zu listen.

    Die Petitions-Starterin Hanna Hansen (bürgerlich Victoria Stadtlander) ist eine zentrale Akteurin der salafistischen Szene in Deutschland. In ihrem öffentlichen Wirken fiel Hansen immer wieder durch Äußerungen auf, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten. Sie wird deswegen vom Verfassungsschutz mehrerer Länder beobachtet. Sie versucht gezielt junge Mädchen und Frauen anzusprechen, um die salafistische Glaubensauslegung des Islams zu verbreiten. Daher hat die Redaktion von openPetition ein Hinweisbanner auf die Petition gelegt und die Funktionen der Petitions-Starterin zur Verwaltung der Petition eingeschränkt.

    Quellen und Hintergründe:

Religion Freiheit für Frauen und Männer.

Grundsätzlich ist Religion Privatsache. Man muss nicht irgendwelche religiöse Bezeugungen öffentlich machen, wozu auch das Tragen eines Kopftuches gehört. Kinder und Jugendliche sollten hiervon streng ausgenommen werden, weil sie noch nicht in der Lage sind, dieses selbstständig zu entscheiden. Keine Kopftücher in Schulen und öffentlichen Gebäuden!

Warum Menschen unterschreiben

Freiheit

Religionsfreiheit

Ich trage selbst Kopftuch und habe mich dazu selbst entschieden, genau das gleiche wünsche ich meiner Tochter sowie allen Mädchen !

Mir (2001er) wurde in der Schule beigebracht, dass es in Deutschland Religionsfreiheit gibt.
Unter anderem war das eine der Regeln die dieses Land so stark gemacht haben.
Ich habe viele gute Menschen kennengelernt, die Muslime sind. Und zählte auch früh welche zu meinen besten Freunden.

Ein Kopftuchverbot würde die Religionsfreiheit massiv einschränken und der Beziehung zwischen Deutschland und den Menschen, die den Islam als teil ihrer Identität sehen, verschlechtern.

Wo liegt der Unterschied eine Frau zu zwingen ein Kleid zu tragen, und sie zu zwingen eines auszuziehen?

Kein Zwang!
Mit Herz und Verstand!
Miteinander!

Was man anzieht, geht niemanden an, solange es respektvoll ist

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