Lūgums ir adresēts:
Stadtrat Weimar, Oberbürgermeister
Wir fordern den Stadtrat Weimar und den Oberbürgermeister der Stadt Weimar auf, entsprechend dem § 29 der Thüringer Kommunalordnung die Stadtratsbeschlüsse 424a/2009, 6a/2013 und 182/2013 umzusetzen und das Sozialticket sofort wieder auszugeben.
§ 29 der Thüringer Kommunalordnung: "Aufgaben des Bürgermeisters" Absatz (1): „Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und bestimmt die Geschäftsverteilung. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse."
Pamatojums
Das Sozialticket wird von einkommensarmen Menschen benötigt, um den täglichen Weg zur Arbeit, zur Fortbildung, in die Schule oder zu anderen wichtigen Einrichtungen zurücklegen zu können. Besonders hart sind Kinder betroffen, deren Eltern kein auskömmliches Einkommen haben und auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind. Aber auch die Arbeitslosen brauchen dringend das Sozialticket zur Bewältigung der täglichen Aufgaben.