Migration

Tübinger Aufruf „Bleiberecht statt Abschiebung“

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

1.082 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.082 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.03.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

Seit der Verabschiedung des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ im Sommer 2019 setzt die Bundesregierung noch mehr auf Abschiebung als bisher. Von Abschiebung bedroht oder betroffen sind auch viele Geflüchtete, die gut in Deutschland integriert sind und sich in Ausbildung oder Arbeit befinden. Wir fordern einen anderen Umgang mit Menschen, die zur Flucht vor Kriegen, Menschenrechtsverletzungen, Elendsverhältnissen oder Umweltzerstörung gezwungen waren. Statt einer Politik und Verwaltungspraxis, die möglichst hohe Abschiebungszahlen erzeugt, wollen wir, dass jeder Einzelfall wohlwollend auf eine Bleibeperspektive geprüft wird.

Dafür braucht es auch bessere Gesetze! Die mit dem Migrationspaket eingeführte und seit Januar 2020 geltende Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz) ist viel zu restriktiv. Das Gesetz führt dazu, dass nur sehr wenige Personen mit Duldung, die gut integriert sind und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, tatsächlich bleiben dürfen. Vor allem fehlt dieser Regelung die Rechtssicherheit, die die Arbeitgeber*innen brauchen und gefordert haben. Die großzügigere Erlaubnis für Arbeit und Ausbildung mit Bleiberecht führt auch dazu, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und dass Desintegrationsprozesse vermieden werden.

Begründung

Deswegen fordern wir von der grün-schwarzen Landesregierung von Baden-Württemberg,

1.Dass niemand aus Baden-Württemberg abgeschoben wird, der/die eine Ausbildung absolviert oder eine feste Arbeitsstelle hat, schon gar nicht in Kriegs- und Krisenländer.

2.Dass sie sich ernsthaft dafür einsetzt, dass das Gesetz zur Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz), das zum 1.1.2020 eingeführt wurde, umgehend verbessert wird. Konkret bedeutet dies vor allem,

  • dass es reicht, wenn die Identität bis zum Antrag für die Beschäftigungsduldung geklärt ist und von daher die im Gesetz aufgeführten unterschiedlichen Fristen, bis zu denen die Identität geklärt sein muss, verzichtbar sind (Abs. 1 Nr. 1)

  • dass die Regelung, dass ein Antrag auf eine Beschäftigungsduldung erst 12 Monate nach Erhalt einer Duldung gestellt werden darf, ersatzlos gestrichen werden muss (Abs. 1 Nr. 2)

  • dass statt der im Gesetz vorgeschriebenen 18 Monate vorheriger Beschäftigungsdauer eine vorherige Beschäftigungszeit von 6 Monaten ausreichend ist, wenn die Probezeit zu Ende ist und der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis fortsetzt (Abs. 1 Nr. 3).

  • Lebensfremd und zynisch ist, die vollständige Lebensunterhaltssicherung als k.o.-Kriterium zu verlangen. Dies dürfte vor allem bei Familien und teuren Nutzungsgebühren in Anschlussunterkünften unmöglich sein. Es sollte auch nicht erforderlich sein, dass die wöchentliche Beschäftigungszeit mindestens 35 Stunden dauert. Es sollte reichen, wenn durch die Arbeit der Lebensunterhalt überwiegend gesichert werden kann (siehe Abs. 1 Nr. 5).

  • dass nicht bereits dann die Beschäftigungsduldung entzogen und in Folge die Aufenthaltsbeendigung betrieben wird, wenn auch nur eine der elf Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden (Abs.3), sondern dass den Betroffenen mit großzügigen Fristen die Chance gegeben wird, die fehlende Voraussetzung (wieder) zu erfüllen und so lange eine sog. Ermessensduldung erteilt wird.

3.Dass großzügig eine sog. Ermessensduldung erteilt wird, wenn jemand nicht sämtliche Anforderungen der Beschäftigungsduldung erfüllen kann.

4.Dass allgemein bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten bei Identitätsklärung und Passpflicht im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis viel maßvoller vorgegangen wird. Wer als Geduldete/r seine / ihre Identität durch Vorlage von gültigen Identitätsdokumenten geklärt hat, sollte nicht mit einem Beschäftigungsverbot sanktioniert werden, weil die Passpflicht (noch) nicht erfüllt ist. Wir wollen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe und die lokalen Ausländerbehörden mit jedem Antrag auf Beschäftigungserlaubnis und den diesbezüglichen Anliegen von Betroffenen und deren Anwältinnen und Unterstützerinnen wohlwollend und unterstützend umgehen.

Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unseren Forderungen entsprechende Regelungen bei der geplanten Bundesratsinitiative vorzubringen und soweit möglich bereits im Vorgriff auf Landesebene per Ministerialerlass einzuführen.

Von unseren lokalen Behörden und Ämtern fordern wir, dass sie sich aktiv für Bleibemöglichkeiten statt Abschiebung einsetzen!

Erst-Unterzeichner⁎innen:
Bündnis Bleiberecht Tübingen | Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen Tübingen-Mössingen | Jugendmigrationsdienst Tübingen | Arbeitskreis ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Weststadt Tübingen | Offene Kirche Tübingen | DIE LINKE Kreisverband Tübingen | attac Tübingen | DGB Kreisverband Tübingen | Freundeskreis Asyl | Schellingstraße (FAS) Tübingen | adis e.V. | Fluchtpunkte e.V. | Bruderhausdiakonie - Projekt NIFA | Wählervereinigung Tübinger Linke - TüL | Ract!festival | move on - menschen.rechte Tübingen e.V. | Flüchtlinge am Werk e.V. | Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. | Kritische Uni Tübingen | Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. | Katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen – Stadtdiakonat | AK Asyl Südstadt Tübingen | Epplehaus Jugendkulturzentrum Tübingen | Asylzentrum Tübingen e.V. | Unterstützerkreis Asyl Dußlingen | AK Europastraße Tübingen | Wegrand-Stiftung Tübingen | Fachschaften-Vollversammlung | Gesellschaft Kultur des Friedens | Offenes Treffen gegen Faschismus und Rassismus Tübingen/Reutlingen (OTFR)

Kontakt: bleiberecht@mtmedia.org

Wir bitten Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen aus ganz Baden-Württemberg, sich anzuschließen und in ihrer Region/Umfeld Unterschriften zu sammeln. Bitte unterschreiben Sie auch als Initiative/Organisation (einfach den Namen der Initiative/Organisation bei "Vollständiger Name" eintragen).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bündnis Bleiberecht Tübingen aus Tübingen
Frage an den Initiator

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.03.2020
Petition endet: 06.03.2021
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Migration

Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 17/00959 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

siehe Kommentare

Nein! Ein Bleiberecht kann und darf nur derjenige erhalten, dessen Antrag auf Asyl stattgegeben wurde, alle anderen müssen wieder ausreisen. Wenn dieses nicht konsequent durchgeführt wird, werden immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge kommen, denn es lohnt sich ja. Bitte die Asylgesetzgebung nicht ad absurdum führen!

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