Unser Stadtbild-Jugendstil soll erhalten bleiben – Gegen Abriss und architektonischen Wildwuchs!

Petition richtet sich an
Stadtrat der VG Traben-Trarbach,Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, den Stadtbürgermeister Patrice-Christian-Roger Langer, Am Bahnhof, 56841 Traben-Trarbach

473 Unterschriften

88 %
184 von 210 für Quorum in Traben-Trarbach Traben-Trarbach

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184 von 210 für Quorum in Traben-Trarbach Traben-Trarbach
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Stadtrat der VG Traben-Trarbach,Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, den Stadtbürgermeister Patrice-Christian-Roger Langer, Am Bahnhof, 56841 Traben-Trarbach

Betreff: Geplanten Bebauung an der Ecke Poststraße/Bahnstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Unterzeichnenden, sind Bürgerinnen und Bürger von Traben-Trarbach und möchten unsere ernsten Bedenken gegenüber der geplanten Bebauung an der Ecke Poststraße/Bahnstraße äußern.
Grundsätzlich begrüßen wir die Schaffung von sozialem Wohnraum und eine städtebauliche Aufwertung dieser bislang unattraktiven Straßenecke. Gleichzeitig halten wir die vorliegende Planung in der jetzigen Form jedoch für problematisch.

Unsere zentralen Punkte:

1. Abstandsflächen:
Die Bebauung liegt direkt an den Grundstücksgrenzen, ohne die nach § 8 LBO erforderlichen Abstände. Dies gefährdet Privatsphäre, Belichtung, Belüftung und Brandschutz.

2. Geschossigkeit und Gebäudehöhe:
Geplant sind sechs Geschosse (ein Sockelgeschoss für Stellplätze, fünf Vollgeschosse). Dies übersteigt die Umgebung deutlich, in der überwiegend zwei bis drei Vollgeschosse mit Satteldach vorherrschen.

3. Dachform:
Ein Flachdach ist in der Umgebung ortsfremd. Photovoltaikanlagen lassen sich auch auf geneigten Dächern installieren.

4. Offene Bebauung und Grundfläche:
Bisher ist die Bebauung offen strukturiert. Der Neubau bildet einen geschlossenen Riegel von ca. 72 m Länge mit einer Grundfläche von ca. 1.295 m² – deutlich überdimensioniert im Vergleich zu umliegenden Gebäuden.

5. Sozialer Wohnungsbau:
Die Wohnungen verfügen nur über ein Schlafzimmer, Familien oder Alleinerziehende können hier nicht wohnen. Eine ausgewogene soziale Durchmischung fehlt. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass eine einseitige Konzentration sozial geförderter Wohnungen langfristig problematische Entwicklungen begünstigt.

6. Verkehr, Stellplätze, Verschattung:
Es sind nur 30 Stellplätze vorgesehen, der zusätzliche Verkehr durch sechs Zufahrten verschärft die Lage erheblich. Außerdem werden die Nachbargebäude stark verschattet, was die Wohnqualität und den Immobilienwert beeinträchtigt.

7. Historisches Gebäude:
Das Gebäude Poststraße 11, ein Werk des Jugendstil-Baumeisters Mathias Engel, besitzt hohe bauhistorische Bedeutung. Ein Abriss sollte nur als letzte Option erfolgen.

8. Städtebauliche Wirkung:
Der geplante Baukörper ist massiv, klotzartig und überdimensioniert. Er passt weder in Maßstab noch in architektonische Formensprache zur Umgebung und entstellt den historischen Straßenzug.
 
Unsere Forderungen:

Wir bitten den Stadtrat,

  • die Planung umfassend zu prüfen,
  • die genannten Einwendungen zu berücksichtigen und
  • die Genehmigung in der derzeit vorliegenden überdimensionierten nicht zum Stadbild passenden Form nicht zu erteilen, sondern eine städtebaulich und sozial ausgewogene Lösung zu entwickeln.

Begründung

Für die Zerstörung des Stadtbildes im Zentrum unserer wunderschönen Jugendstil-Stadt durch eine überdimensionierte, massive und klotzartige Bebauung ( Flachdächer) muss eine andere Lösung gefunden werden. Das historische Gebäude in der "Postr.11" (Engelshaus) von 1901 sollte möglichst erhalten bleiben.

Weiterer Hinweis:

Präsentierte Unterlagen
Die im Rahmen der Projektvorstellung gezeigten Unterlagen – insbesondere die
dargestellten Perspektiven – sind nicht maßstabsgerecht und vermitteln ein
verzerrtes Bild der tatsächlichen Dimensionen.

In den Perspektivdarstellungen Richtung evangelischer Kirche wirkt
das Bestandsgebäude jedoch höher als der geplante Neubau, obwohl es
tatsächlich 4,90 m niedriger sein wird.
Auch in anderen Darstellungen erscheinen einzelne Elemente – etwa
Mülltonnen oder Zufahrten – in einem Größenverhältnis, das nicht plausibel
wirkt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die tatsächliche Größe und
Massivität des geplanten Baukörpers in den Visualisierungen deutlich
verharmlost werden soll.

Allgemeines:
Satzungsbeschluss: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (nach § 3 BauGB) beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan.Das ist hier noch nicht geschehen.Folglich ist jeder persönlicher Einwand an die Stadt Traben-Trarbach, Bauamt in Kröv noch eine Möglichkeit auf das vorgestellte Projekt einzuwirken und hier meine Petition zu unterschreiben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gernot Wagner, Traben-Trarbach
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.03.2026
Sammlung endet: 12.09.2026
Region: Traben-Trarbach
Kategorie: Kultur

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Katastrophal finde ich vor allem auch, dass es auf Erdgeschosshöhe scheinbar nur Garageneinfahrten gibt. Keine Fenster, keine Struktur und wahrscheinlich auch keine farbe. Das macht knapp 70 Meter Tristesse pur, wenn man die Poststraße rauf oder runter geht. Gut für die Aufentghaltsqualität und vor allem die Psyche ist das nicht.

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Stadtbild soll erhalten bleiben

Monika Georg

Weil historisches immer versucht werden sollte erhalten zu werden. Das Stadtbild in DE hat schon genügend eingebüßt.

Das Gebäude passt nicht zu Traben- Trarbach und dessen Ortsbild.
Wohnraum kann um einiges attraktiver gestaltet werden und muss nicht aussehen wie ein Lego- Klotz.
Das Gebäude passt in ein Großstadt Viertel, aber für Traben-Trarbach ist es „too much“.

Dass dieser Schandfleck verschwinden muss und neue Wohnungen gebraucht werden, ist klar. Aber das kann man doch auch auf eine ins Stadtbild passende Art verwirklichen!! Dieser geplante Klotz ist schrecklich. Schlimm genug, dass die Moselgalerie gegenüber des wunderschönen, alten Postgebäudes eine Bausünde ist.

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100 %
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132 Tage verbleibend

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