Region: Germany
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Veränderung des Unterhaltssystems! Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht angemessen und zeitgemäß!

Petition is directed to
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
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  1. Launched January 2023
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Mit meiner Petition fordere ich eine Veränderung des Unterhaltssystems ein. Ein Unterhaltssystem das angemessen, zeitgemäß und realistisch für alle Beteiligten. Die Düsseldorfer Tabelle benötigt dringend eine Veränderung. Sie benötigt mehr Transparent, Flexibilität und muss individueller auf die Umstände der Eltern eingehen können. Ich fordere deshalb die Politik auf, die Düsseldorfer Tabelle zu verändern und mehr Berücksichtigung beim Unterhaltszahler. Hierbei könnte das Unterhaltssystem sich am Beispiel von Norwegen orientieren, was deutlich mehr zur Fairness beim Unterhaltszahler beitragen würde.

Ich fordere die…

- Abschaffung von Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der Unterhaltspflichtige Person beträgt, der Bedarf des Kindes bleibt doch gleich)

- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt

- Die Unterhaltssumme soll je nach der Betreuungstage festgelegt werden

(Feier-und Ferientage müssen berücksichtigt werden. Sie sind jedes Jahr wiederkehrend)

- Engere Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Beistandschaft des Kindes

(Ermittlung der Betreuungstage für die Unterhaltssumme)

- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt für das Kind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit

- Volle Unterhaltszahlung nur bei Elternteilen, die kein Interesse am Umgang des Kindes haben,

obwohl finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das Elternteile die Pflicht haben, Umgang mit dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, muss Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein möglicher pauschal anrechenbarer Betrag bei der klassischen Wochenendbetreuung (in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den Erziehungsberechtigten für Bildungsausflüge und Unternehmungen)

- Erhöhung des Selbstbehalts bei erwerbstätigen 

Quellen:

- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.

- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de

- Kontakte zu Norwegern

- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no

Reason

Der Unterhaltsanspruch wurde bis heute noch nicht an die heutige Zeit angepasst und ist auch nicht angemessen. Es fanden schon Petitionen gegen die Düsseldorfer Tabelle statt, sie waren aber erfolglos. Wir müssen weiter Druck ausbauen und dieses Thema immer und immer wieder öffentlich machen.

Die Höhe der Unterhaltszahlung führt zu menschenunwürdigen Verhältnissen beim Unterhaltspflichtigen. Viele Unterhaltspflichtige zahlen nicht nur den vollen Unterhaltssatz, sondern noch viel mehr. Der Unterhaltspflichtige, der den Umgang (laut Gesetz verpflichtet ist, um Umgang mit seinem Kind zu haben) wahrnimmt, muss noch Wohnraum für das Kind schaffen. An den Umgangstagen muss die Versorgung des Kindes sicherstellt werden. Das bedeutet z.B. Lebensmittel für das Kind einkaufen. Dies wird nicht berücksichtigt.

Das Kind wird abgeholt, zurückgebracht oder zur Schule gebracht. Es fallen Fahrtkosten, die beim Unterhaltszahler wieder nicht berücksichtigt werden.

Eltern haben die Aufgabe das Kind zu erziehen und zu bilden. Um dies umsetzen zu können, fallen noch mehr Kosten. Aussagen wie „Das ist ihre freiwillige Entscheidung, sie müssen nichts kaufen“ ist einfach unrealistisch, da das Kind essen benötig! Man kann auch nicht jedes Wochenende mit dem Kind spazieren gehen oder „Memory“ spielen. Um positive Beziehungen mit dem Kind aufzubauen, benötigt dies mehr. Zum Beispiel mit dem Kind schwimmen gehen, um das schwimmen beizubringen, Fahrrad fahren und es beibringen oder andere lebenspraktische Fähigkeiten aneignen. Dafür fallen weitere Kosten.

Viele Unterhaltspflichtige Personen haben mit dem Kind einen zusätzlichen Tag in der Woche. Also nicht nur Umgang am Wochenende.Väter fahren zum Elternabend oder telefonieren täglich mit dem Kind und leisten damit einen wichtigen Beitrag für eine positive Entwicklung des Kindes bei. Bei solchen Situationen, kann man nicht von einer alleinerziehenden Mutter sprechen, nur weil sie zum Beispiel 5 bis 10 Tage das Kind mehr betreut. Einen Kindesvater mit einem Unterhaltszahler gleichzustellen, der kein Interesse am Umgang des Kindes hat, ist einfach nicht zu akzeptieren und nicht angemessen! Es kann nicht sein, dass Väter die Umgang mit dem Kind haben, gleich viel Unterhalt zahlen müssen, als die es nicht tun!

Nach Abzug der Unterhaltszahlung, Wohnmiete, Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Auto, Fahrtkosten, Versicherungen etc.) leben viele am Existenzminimum. Der andere Elternteil im Vergleich, kann sein Einkommen behalten und vergrößern da dies meistens unberührt bleibt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Spitzenverdiener mehr Unterhalt leisten müssen, obwohl der Bedarf des Kindes gleichbleibt. Es befinden sich viele Lücken in der Düsseldorfer Tabelle, woran keine faire Angemessenheit zu erkennen ist und diese teilweise unrealistisch sind.

Thank you for your support, Dennis Richter from , Braunschweig
Question to the initiator

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News

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Why people sign

on 23 May 2023

Weil ich selbst betroffen bin und fast keine Geld mehr habe. Die Düsseldorfer Tabelle saugt alles weg. Ich fordere Gerechtigkeit.Es kann nicht sein das ein Partner am Existenz Minimum ist und der andere sich bereichert. Und man keine Handhabe hat.

Wir müssen jetzt handeln!!!!

on 14 May 2023

Weil die Düsseldorfer Tabelle wie auch das dazu gehörige Residenzmodel, auch bekannt als „Hausfrauenmodell“ veraltet ist und nicht mehr der heutigen Situation entsprechen.

In der Regel gehen beide Elternteile arbeiten. Beide Eltern wollen die Kinder sehen und betreuen, beide haben Interesse daran möglichst viel am Leben der Kinder teilzuhaben. Dennoch zwingt das deutsche uralte System nur einem der Eltern die Kinder und die Betreuungsveranwortung auf während dem anderen sämtliche Mitsprache genommen wird und dieser nur noch als „Bezahler“ geführt wird. Der Geteilte Betreuungsaufwand wird ignoriert bis man ein 50:50 Verhältnis erreicht, was idR nicht passiert, wenn der „Betreuungspflichtige“, in der Regel die Mutter, dies nicht will.
Eine prozentuale Kostenteilung gibt es nicht. Das Gehalt des (Haupt-)Betreuers bleibt unberücksichtigt. Die Kosten für die Erziehung der Kinder bleibt zu 100% beim „Bezahler“, der aber auch betreut, oft bis zu 45%. Dieser zahlt die Bedürfnisse der Kinder auf beiden Seiten, denn auch der sich kümmernde „Bezahler“ braucht ebenso Kinderzimmer, Betten, Möbel, Spielsachen, Fahrräder, Nahrungsmittel, Badezimmerartikel, hat mehr Wasserverbrauch, macht Unternehmungen, kauft Geschenke usw.

Es bleibt dem „Bezahler“ nicht mehr viel zum Leben, aber dies interessiert keinen. Auch wirkt diese Situation einem harmonischen Verhältnis der Erziehenden entgegen, da siech der „Bezahler“ nur noch ausgenommen und benachteiligt fühlt. Auch beim Jugendamt läuft man meist unter „der Gegner“, während der Betreuer automatisch für die Kinder spricht.

Eine der Betreuungsregelung entsprechende prozentuale Verteilung der Kosten wäre logisch, transparent, mathematisch herleitbar und objektiv. Ein gutes Beispiel ist das sogenannte „Rosenheimer Modell“.
Auch das Wechselmodell ist praktikabel und fair. Jeder betreut und zahlt die Hälfte. Alle sind gleich, keiner ist benachteiligt und wird in eine andere Rolle gepresst.

Es wird dringend Zeit, dass hier was passiert. Das „Hausfrauenmodell“ welches erarbeitet wurde in Zeiten wo die Mutter zu Hause war, den Haushalt führte und die Kinder betreute und die Väter das Geld verdienten und sich nur sehr wenig um die Kindererziehung kümmerten sind schon lange vorbei. Beide gehen arbeiten, beide verdienen Geld, beide betreuen die Kinder, lasst uns beide auch gleich behandeln und nicht in alte Rollenverhältnisse zurückfallen, die die (Haupt-)Betreuer auch eigentlich gar nicht wollen.

on 03 May 2023

Weil die Unterhaltsausgaben nicht korrekt und stark zum Nachteil des Unterhaltspflichtigen sind.

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